Energiekrise: Bundesrat beschließt Abwehrschirm gegen steigende Energiepreise

Zwar steht noch nicht entgültig fest, wie die Gas- und eine Strompreisbremse aussehen sollen, das dafür nötige Geld steht aber schon bereit.

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Blick in den Bundesrat am 28. Oktober 2022.

(Bild: bundesrat.de)

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Die Energiekrise und ihre Folgen haben die Sitzung des Bundesrats am Freitag dominiert: Die Länder stimmten für mehrere von der Bundesregierung geplante Entlastungsmaßnahmen. So darf der Bund zur Dämpfung der Gas- und Strompreise sowie für Unternehmenshilfen 200 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen. Die Kredite sollen außerhalb des normalen Bundeshaushalts über ein Sondervermögen laufen.

Details zu der geplanten Gaspreisbremse sind allerdings noch offen. Bisher hat die Bundesregierung eine Einmalzahlung auf den Weg gebracht: Im Dezember sollen die Gas-Abschlagszahlungen übernommen werden. Eine Expertenkommission hat zudem vorgeschlagen, dass für Unternehmen im Januar und private Haushalte ab März oder April eine Preisbremse gelten soll. Zu dem Abwehrschirm soll auch eine Strompreisbremse gehören. Das Gesetz geht nun dem Bundespräsidenten zu und tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Der Bundestag hatte flankierend auch beschlossen, die Kreditobergrenzen zu überschreiten, die die grundgesetzlich verankerte "Schuldenbremse" eigentlich vorsieht. Zulässig ist ein solcher Beschluss laut Grundgesetz in außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen.

Zum Ausgleich hoher Energiekosten erhalten Rentnerinnen und Rentner Anfang Dezember einmalig 300 Euro. Etwa 20 Millionen Renten- und Versorgungsbezieher profitieren von der Finanzspritze – sie waren anlässlich einer früheren Einmalzahlung für Berufstätige außen vor geblieben. Das Geld wird automatisch ausgezahlt.

Die Länder kritisierten allerdings, dass weiterhin bestimmte Gruppen, etwa pflegende Angehörige oder Menschen in Elternzeit ohne Elterngeldbezug, nicht von der Pauschale profitieren würden. Das Arbeitsministerium versicherte, dies zu prüfen. Ziel sei es, die Lücke zu schließen.

Auch für Wohngeldempfänger sowie viele Studenten und Azubis billigten die Länder weitere Hilfen: Sie bekommen im Herbst einen weiteren Heizkostenzuschuss. Allein lebende Wohngeldempfänger erhalten einmalig 415 Euro. Ein Zwei-Personen-Haushalt bekommt 540 Euro, für jede weitere Person gibt es jeweils 100 Euro zusätzlich. An Studenten und Auszubildende, die Bafög oder andere staatliche Unterstützung erhalten, werden pauschal 345 Euro ausgezahlt.

Die Klimaabgabe beim Heizen und Tanken wird wegen der hohen Energiepreise im kommenden Jahr nicht erhöht. Die Ausweitung von 30 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid auf 35 Euro kommt erst zum 1. Januar 2024. Der sogenannte CO₂-Preis macht Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas teurer und soll helfen, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken. Ab 2023 gilt er auch für die Verbrennung von Braunkohle in Kraftwerken. Die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen müssen den CO₂-Preis ab 2024 zahlen.

Über die Pläne der Bundesregierung zum befristeten Weiterbetrieb der drei Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 hat der Bundesrat von seinem Recht auf Stellungnahme keinen Gebrauch gemacht. Nun wird der Bundestag über nötige Änderungen am Atomgesetz abstimmen, bevor sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit befasst.

Über den Weiterbetrieb der AKW hatten sich Grüne und FDP gestritten, bis Bundeskanzler Olaf Scholz seine Richtlinienkompetenz benutzte. Die Grünen wollten lediglich Isar 2 und Neckarwestheim 2 bis zum 15. April 2023 weiter laufen lassen, die FDP wollte alle drei noch aktiven AKW in Deutschland bis 2024 laufen lassen. Scholz setzte sich damit durch, drei AKW bis zum 15. April 2023 laufen zu lassen.

(anw)