Erdgas: Anteil neuer Wohngebäude mit Gasheizung geht zurück

Die Anzahl der genehmigten Wohngebäude mit Gas als primär genutzter Energiequelle hat sich im 1. Halbjahr 2022 gegenüber 2019 halbiert.

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Ob dieser Hund mit Erdgas heizen lässt, wurde nicht bekannt.

(Bild: energiewechsel.de)

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16,2 Prozent der 60.200 im ersten Halbjahr 2022 genehmigten Wohngebäude sollen primär mit Gas geheizt werden. Im Vergleichszeitraum 2021 war noch vorgesehen, dass 25,5 Prozent der geplanten 68.000 Gebäude mit Gasheizungen versehen werden sollen. Im ersten Halbjahr 2019 waren fast 40 Prozent der 58.000 genehmigten Wohngebäude mit Gas als primärer Energiequelle geplant.

"Damit hat sich die Anzahl der genehmigten Wohngebäude mit Gas als primär genutzter Energiequelle im 1. Halbjahr 2022 gegenüber dem 1. Halbjahr 2019 mehr als halbiert", teilte das Statistische Bundesamt mit. Der Krieg in der Ukraine und die damit einhergehende Gasknappheit hätten sich bis bisher nicht eindeutig in der Entwicklung niedergeschlagen. Vielmehr setze sich ein seit Längerem andauernder Trend fort.

Unter den genehmigten Ein- und Zweifamilienhäusern sank der Anteil der Gasheizungen im ersten Halbjahr 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 10 Prozentpunkte auf 15,3 Prozent. Im ersten Halbjahr 2019 betrug der Anteil noch 39,5 Prozent.

Auch unter den fertiggestellten Wohngebäuden in Deutschland nahm der Anteil der Heizungen mit Gas als primärer Energiequelle kontinuierlich ab. Im Jahr 2021 wurde in 34,3 Prozent der Neubauten Erdgas eingesetzt. 2020 hatte der Anteil noch bei 39,0 Prozent und 2019 bei 41,9 Prozent gelegen. 55,1 Prozent der im Jahr 2021 fertiggestellten Wohngebäude werden ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt.

In 73,7 Prozent der im ersten Halbjahr 2022 genehmigten Wohngebäude soll primär mit erneuerbaren Energieträgern geheizt werden. In den Vergleichszeiträumen 2021 und 2019 waren es laut Bundesamt 64,7 und fast 50 Prozent. Zu den Erneuerbaren zählt das Bundesamt Wärmepumpen (Geothermie oder Umweltthermie), Solarthermie, Holz (zum Beispiel Pelletheizungen oder Kaminöfen), Biogas/Biomethan sowie sonstige Biomasse.

Als einen Grund für den Trend hin zu Erneuerbaren vermuten die Statistiker gesetzliche Regelungen wie das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), das 2020 in Kraft trat. Dieses schreibt vor, dass der Wärme- und Kälteenergiebedarf eines Neubaus zumindest anteilig aus Erneuerbaren Energien gespeist wird. Anreize ergäben sich auch durch staatliche Förderprogramme für Energieberatung sowie Zuschüsse oder Darlehen zu solchen Bauvorhaben.

(anw)