Europäisches Patentamt widerruft umstrittenes UMTS-Patent

Der deutsche Patentverwerter IPCom hat in der Auseinandersetzung mit Nokia und HTC eine empfindliche Niederlage einstecken müssen: Das EPO erklärte das umstrittene Patent für nichtig.

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Das Europäische Patentamt (EPO) hat ein von Patentverwerter IPCom gegen die Handyhersteller Nokia und HTC in Stellung gebrachtes Mobilfunkpatent für nichtig erklärt. Die oberste europäische Patentbehörde hat das umstrittene Patent EP1841268 (B1) am Mittwoch widerrufen und folgte damit dem Antrag der beiden Handyhersteller. Der deutsche Patentverwerter kündigte Widerspruch gegen die Entscheidung an.

Das sogenannte "Patent 100a" hatte IPCom im Jahr 2007 zusammen mit anderen Mobilfunkpatenten von Bosch übernommen. Der Verwerter wirft HTC und Nokia in verschiedenen internationalen Gerichtsverfahren vor, das Patent mit dem Verkauf UMTS-tauglicher Handys mutwillig zu verletzen. Die Handyhersteller argumentieren dagegen, inzwischen eine andere Technik einzusetzen, und waren beim EPO gegen das Patent vorgegangen.

Die beiden Handyhersteller begrüßten die Entscheidung des EPO. "Diese Entscheidung ist ein schwerer Rückschlag für IPCom", kommentierte ein HTC-Sprecher. "IPCom muss seine unrealistischen Forderungen bezüglich der Reste seines beträchtlich geschrumpften Patentportfolios einstellen", forderte Nokia-VP Paul Melin in einer kurzen Stellungnahme des Unternehmens.

Mit der Entscheidung des EPO rückt unter anderem die am gestrigen Dienstag vom Landgericht Düsseldorf erlassene Einstweilige Verfügung gegen den Verkauf von HTC- und Nokia-Geräten durch Mobilfunkanbieter wieder in den Fokus. Nokia geht davon aus, dass nun "kein Verkaufsstopp von Nokia-Produkten in Deutschland" mehr zu erwarten ist.

IPCom betonte dagegen, dass die Entscheidung des EPO keine Auswirkungen auf die bisherigen Urteile deutscher und britischer Gerichte hinsichtlich der Patentverletzung durch Nokia und HTC habe. Der Verwerter hatte das Patent zuvor erfolgreich in Großbritannien gegen Nokia eingesetzt. Darüber hinaus steht ein Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof aus, nachdem das Bundespatentgericht das Patent weitgehend zusammengestrichen hatte. (vbr)