FCC lockert Notrufregulierung für US-amerikanische VoIP-Anbieter

Weiterhin sollen alle Internettelefonie-Unternehmen bis zum 28. November erweiterte Notrufdienste anbieten. Kunden, denen ab diesem Tag immer noch keine E911-Anrufe möglich sind, sollen aber nach einer neuen Bestimmung nicht mehr abgeklemmt werden.

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Die für die Regulierung der Telekommunikationsbranche zuständige US-amerikanische Federal Communications Commission (FCC) hat ihre Bestimmungen für die Einführung von erweiterten Notrufmöglichkeiten (E911) abgemildert. Die VoIP-Anbieter müssen nun nicht mehr ab 28. November jene Kunden von ihren Diensten ausschließen, denen sie keine E911-Dienste anbieten können. Stattdessen wird von den Unternehmen eine Aufstellung verlangt, aus der hervorgeht, wieviele ihrer Kunden E911-Dienste in Anspruch nehmen und welche technischen Lösungen sie anbieten können (PDF-Datei). Außerdem sollen sie ihre Vermarktungsaktivitäten für Internettelefonie einstellen und keine neuen Kunden mehr akzeptieren, denen keine E911-Dienste angeboten werden können.

Gegen die in der FCC-Anordnung gesetzte Frist hatte der Anbieter Nuvio geklagt und vor kurzem bei dem US Court of Appeals for the District of Columbia Circuit eine schnelle Entscheidung in dieser Angelegenheit beantragt. Auch andere VoIP-Anbieter sind mittlerweile vor Gericht gezogen. Beim erweiterten Notruf muss es unter anderem den angerufenen Einsatzkräften möglich sein, den Standort des Anrufers auszumachen, ohne ihn danach fragen zu müssen. Ein Problem entsteht dabei zum Beispiel durch die nomadische Nutzung der Internettelefonie. (anw)