FCC lockert Regulierung für DSL-Anbieter

Anbieter von Breitband-Internetzugängen und Kabelnetzbetreiber werden künftig in den USA gleichbehandelt.

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Die US-Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) hat in einer aktuellen Entscheidung (PDF-Datei) DSL- und andere Breitband-Anbieter der Kategorie "Informationsdienste" zugeordnet. Zuvor waren sie den "Telekommunikationsdienste" zugeteilt. Damit werden Breitband-Anbieter ebenso behandelt wie Kabelnetzbetreiber und weniger reguliert. Breitband-Anbieter sind nach einer Übergangszeit von einem Jahr auch nicht mehr gezwungen, ihre Netze für konkurrierende Internet-Provider offen zu halten. Dies entspreche den Vorgaben, die der Oberste Gerichtshof der USA jüngst durch ein Urteil erteilt habe.

Die Entscheidung sei die Voraussetzung für preisgünstige Hochgeschwindigkeits-Internetzugänge, schreibt die FCC. Außerdem solle so das Investitionsklima für Breitbandnetze weniger von Regulierungen als von Marktbedingungen abhängig sein. Bereits nachdem die FCC Kabelnetzbetreiber weniger strengen Regulierungen unterstellt hat, befürchteten Verbraucherschützer und Vertreter kleinerer Internet-Dienstleister, dies könne angesichts immenser Investitionen, die zum Aufbau eigener Kabelnetze nötig seien, zu weniger Wettbewerb und damit zu höheren Endkundenpreisen führen. (anw)