Filesharing vor dem obersten US-Gericht

Zwei Fälle, in denen die US-amerikanische Unterhaltungswirtschaft gegen Tauschbörsen und ihre Nutzer vorgeht, sind vor dem Supreme Court angekommen. Den Streit zwischen der Musikindustrie und dem Internet-Provider Verizon wollte es nicht behandeln.

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Der Supreme Court der USA hat es abgelehnt, den Fall zwischen dem Internet-Provider Verizon und dem Verband der US-amerikanischen Musikindustrie RIAA zu behandeln. Die RIAA war im Dezember 2003 vor einem Berufungsgericht mit dem Ansinnen gescheitert, den Provider zur Herausgabe von Kundendaten zwingen zu können. Das Gericht hatte die bis dahin von der RIAA erwirkten Anordnungen zur Herausgabe von Kundendaten zwecks Verfolgung des illegalen Tausches von Musik für nicht zulässig erklärt. Der Supreme Court hat keine Begründung für seine Ablehnung abgegeben.

In einem anderen Fall ist die RIAA zusammen mit dem Verband der Filmwirtschaft MPAA vor das oberste US-Gericht gezogen. Die beiden Verbände gehen gegen ein Urteil vom April 2003 in Berufung, nach dem P2P-Tauschbörsen legal sind. Das Bundesbezirksgericht in Zentralkalifornien hatte entschieden, Grokster und Morpheus (respektive Streamcast, Entwickler der Software) seien nicht für eventuelle Urheberrechtsverletzungen der Anwender verantwortlich. Im August war dieses Urteil von einer höheren Instanz bestätigt worden. Beobachter erwarten, der Supreme Court werde im November darüber entscheiden, ob er den Fall behandeln wird. (anw)