Fluggastdaten: EU-Rat und EU-Parlament einigen sich auf Erfassung und Weitergabe

EU-Parlament und EU-Rat haben sich auf Regeln dafür geeinigt, welche Daten von Fluggastdaten wie gespeichert werden sollen.

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(Bild: Rat der Europäischen Union)

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Fluggesellschaften müssen künftig bestimmte Passagierdaten mit den nationalen Behörden in der EU teilen. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich am Freitag in Brüssel auf die neuen Vorgaben. Europaparlament und die EU-Staaten müssen die Einigung noch bestätigen, was in der Regel eine Formsache ist.

Die Regelung betrifft laut Mitteilug die sogenannten erweiterten Fluggastdaten (API). Diese enthalten zufolge den Namen des Fluggastes, sein Geburtsdatum, seine Staatsangehörigkeit, seine Reisepassdaten sowie grundlegende Fluginformationen. Sie müssen vor und nach dem Abflug an die Behörden am Ankunftsort übermittelt werden.

Die API sollen mit PNR genannten Daten kombiniert werden. Das ist ein größerer Satz personenbezogener Daten von Fluggästen, die von Fluggesellschaften erfasst und gespeichert werden. Dazu gehören Informationen wie der Name des Fluggastes, Reisedaten, Reiserouten, Sitznummern, Gepäckangaben, Kontaktangaben und Zahlungsarten. So sollen im Kampf gegen Terrorismus und schwere Kriminalität besonders gefährliche Passagiere entdeckt werden können. Gespeichert werden sollen die Daten in der Regel 48 Stunden.

Fluggesellschaften müssen die in Reisedokumenten enthaltenen Daten automatisiert sammeln, zum Beispiel, indem sie maschinenlesbare Pässe scannen. Wenn das nicht möglich sein sollte, können Airlines die Daten im Online-Check-in oder im Check-in am Flughafen manuell sammeln. Dafür soll es eine Übergangszeit von zwei Jahren geben. Die Daten sollen zentral gesammelt werden, eine EU-Agentur soll die dafür nötige Technik entwickeln. Die dort gesammelten Daten würden an die zuständigen Grenzüberwachungs- und Strafverfolgungsbehörden übermittelt.

Die Technik soll später dazu dienen, PNR-Daten zu sammeln. Zu der 2016 beschlossenen Richtlinie für die Übermittlung dieser Daten hatte im Juni 2022 der Europäische Gerichtshof derart geurteilt, dass viele EU-Mitgliedsstaaten wohl ihre nationalen Gesetze zu deren Umsetzung neu fassen müssen.

Grundsätzlich sind von den am heutigen Freitag beschlossenen Regeln nur Flüge betroffen, die außerhalb der EU starten, wie der Rat der EU-Staaten mitteilte. Die Mitgliedstaaten könnten jedoch beschließen, auch Flüge innerhalb der EU zu erfassen. Eine solche Entscheidung hänge ab von spezifischen Bedürfnissen der Strafverfolgungsbehörden wie einer terroristischen Bedrohung. Falls diese fehlt, könne sie durch eine Risikobewertung unterstützt werden.

(anw)