Frequenzvergabe: Mobilfunker gegen gesetzliche "Vorfestlegung" auf Auktion

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Startschuss zur 5G-Versteigerung im März 2019: BNetzA-Chef Jochen Homann (2.v.r.) gibt die Auktion frei.

(Bild: heise online/vowe)

In der TKG-Novelle will der Bund nun aber fortschreiben, dass es "grundsätzlich" eine Versteigerung geben sollte. Mit der Erneuerung des TKG soll der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation, der 2018 verabschiedet wurde, endlich in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Kodex sehe aber "explizit vor, dass die nationalen Regulierungsbehörden künftig weite Spielräume zur richtigen Verfahrenswahl bekommen sollen", betont König.

Die im TKG-Regierungsentwurf trotzdem vorgesehene Vorfestlegung auf eine Auktion sei europarechtlich nicht vorgesehen und würde die Entscheidungsbefugnisse der BNetzA unzulässig einschränken, sagt König. "Nach meiner Überzeugung verstößt das klar gegen europäisches Recht." Es drohen: langjährige Rechtsstreitereien am EuGH, anhaltende Rechtsunsicherheit, ein EU-Vertragsverletzungsverfahren.

Die Bundesregierung sieht das gelassen. "Mit der vorgeschlagenen Regelung soll die bestehende Rechtslage im TKG, die ihrerseits im Einklang mit unionsrechtlichen Vorgaben steht, fortgelten und bei den beteiligten Unternehmen wie bei der Bundesnetzagentur für Rechtssicherheit gesorgt werden", erklärt der BMVI-Sprecher. Es soll also alles bleiben, wie es ist.

Bei den Erwägungen der Bundesregierung dürfte allerdings auch eine Rolle gespielt haben, dass seit der 5G-Auktion ein vierter Netzbetreiber seinen Markteintritt vorbereitet. Newcomer 1&1 Drillisch hat sich bei der 5G-Auktion Spektrum für über eine Milliarde Euro gesichert und schickt sich nun an, ein eigenes Netz aufzubauen. In der Fläche darf der Newcomer dabei zunächst auf das Netz von Telefónica zurückgreifen, ein Roaming-Vertrag steht kurz vor dem Abschluss.

"Mit vier Mobilfunknetzbetreibern werden die zu vergebenden Frequenzen insbesondere beim Flächenspektrum noch knapper", heißt es bei Vodafone. "Eine intelligente Regulierung kann hier Abhilfe schaffen. Zum Beispiel durch die Bereitstellung zusätzlichen Spektrums im Bereich 600 MHz ab 2030 in Kombination mit der Verlängerung des Flächenspektrums im Bereich 800 MHz. Eine im TKG gesetzlich festgeschriebene Verlängerungs-Option für die Bundesnetzagentur kann dabei nur hilfreich sein."

Eine mögliche Verlängerung bringen alle Netzbetreiber ins Spiel, wenn es um die begehrten Frequenzen geht. "Dazu können beispielsweise auch Modelle zählen, die eine Frequenzverlängerung gegen Ausbauzusagen zum Kern haben", sagt Telefónica-Vorständin Daiber. Europarechtlich sei auch vorgesehen, dass Frequenznutzungsrechte, die für weniger als 20 Jahre zugeteilt wurden, auch verlängert werden können. Diese Möglichkeit "läuft im Regierungsentwurf praktisch leer", betont Daiber.

So könnten auch die Laufzeiten der Frequenzpakete angeglichen werden, heißt es bei der Telekom. "Das TKG muss Raum für Verlängerungslösungen in Übereinstimmung mit dem Europäischen Kodex schaffen und nicht das Primat immer wiederkehrender Spektrumsauktionen zementieren", erklärt eine Sprecherin. Eine Verlängerung einiger Frequenzen um fünf Jahre und eine anschließende Neuversteigerung fast des ganzen Spektrums "gäbe dem gesamten Markt langfristige Planungs- und Investitionssicherheit".

Die etablierten Netzbetreiber halten eine Verlängerung bestimmter Frequenzen unisono für eine gute Idee. Denn es geht dabei unter anderem um besonders attraktive, weil reichweitenstarke Frequenzen im 800-Mhz-Band, die 2010 versteigert worden waren und deren Nutzungsrechte Ende 2025 auslaufen. Dieses Spektrum eignet sich dank der hohen Reichweite gut für den Ausbau in weniger dicht besiedelten Gebieten, wo mit einer Antenne eine vergleichsweise große Fläche abgedeckt werden kann.

Doch sind die drei Großen nicht mehr unter sich. 1&1 will ein eigenes Netz aufbauen: "Dafür benötigt ein neuer Netzbetreiber Zugriff auf Frequenznutzungsrechte für Flächenfrequenzen unterhalb 1 GHz", erklärt eine United-Internet-Sprecherin. Eine etwaige Verlängerung von Frequenznutzungsrechten dürfe nicht zu Wettbewerbsverzerrungen und einer Zementierung des Status quo führen. "Ansonsten hätte ein Neueinsteiger wie 1&1 Drillisch von vornherein keine Chance, Zugang zu Flächenfrequenzen zu erhalten" und "würde in grober Weise diskriminiert".

(vbr)