Frist zur Umsetzung des EU-Telecom-Pakets abgelaufen

Die Vorgaben aus Brüssel zu mehr Verbraucherrechten in der Telekommunikationsbranche müssten mit dem heutigen Mittwoch eigentlich in nationales Recht umgesetzt sein. Doch ist das neue TKG noch nicht durch den Bundestag.

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Ab dem heutigen Mittwoch gelten in der Europäischen Union neue Rechte für Nutzer von Telekommunikationsdienstleistungen. Wie die EU-Kommission in Brüssel mitteilte, ist die Frist für die Umsetzung neuer Regeln des sogenannten Telecom-Pakets in nationales Recht abgelaufen. Im Rahmen der Digitalen Agenda werden neue Verbraucherrechte und Dienstleistungen bei Festnetz, Mobilfunk und Internet eingeführt.

So erhalten etwa Verbraucher das Recht, den Telekommunikationsanbieter innerhalb eines Tages zu wechseln und dabei ihre Rufnummer mitzunehmen. Bei Erstverträgen darf die Laufzeit maximal 24 Monate betragen, zudem müssen die Anbieter auch Verträge mit einjähriger Laufzeit anbieten. Darüber hinaus werden die Informations- und Datenschutzrechte der Verbraucher ausgeweitet. So wird der rechtliche Schutz gegen Spam verbessert und die Informationspflicht der Anbieter über dienstübergreifend in Cookies gespeicherte Daten.

"Werden diese Rechte in der Praxis nicht gewährt, werde ich alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um gegenüber den Mitgliedsstaaten und den Telekommunikationsbetreibern dem abzuhelfen", erklärte die für die Digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes und drohte säumigen Mitgliedern mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Die EU-Kommission stärkt mit den neuen Vorschriften ihre Aufsichtsfunktion, zugleich erhält das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) neue Befugnisse.

In Deutschland werden die neuen Vorschriften mit der derzeit im Bundestag debattierten Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Recht umgesetzt. "Angestrebt wird, dass das Gesetz zeitnah in Kraft treten und die Umsetzung der EU-Richtlinien somit erfolgen kann", teilte das federführende Bundeswirtschaftsministerium gegenüber heise online mit. Der von der Regierung beschlossene Entwurf dafür war vor zwei Wochen erstmals im Bundestag beraten, aber noch nicht verabschiedet worden. Nach dem Parlament muss auch der Bundesrat noch zustimmen. (vbr)