GEMA begrüßt neues Urheberrecht

Der Streit ums Urheberrecht geht weiter: Während die Druckerhersteller bereits auf eine Reform der Reform drängen, sieht die GEMA einen Schritt in die richtige Richtung.

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Die vom Deutschen Bundestag verabschiedete Novelle zum Urheberrecht ist ein Schritt in die richtige Richtung, findet GEMA-Vorstandsvorsitzender Reinhold Kreile. Der Gesetzgeber habe sich an den Grundsatz gehalten, dass technologischer Fortschritt vom Fortschritt im Urheberrecht begleitet werden muss. Gerade im Informationszeitalter gelte es, den Schutz der Urheber zu bewahren.

Die musikalischen Urheber und die Verleger begrüßen auch, dass technische Schutzmaßnahmen nicht unterlaufen werden dürfen. Auch sei es richtig, dass der Bundestag seine seit 1965 geltende Regelung beibehält, dass privates Kopieren von Werken zwar im begrenzten Umfange zulässig sei, aber nur gegen eine angemessene Vergütung. Dabei habe die Bundesregierung festgestellt, dass die seit 1985 geltende Vergütungshöhe nicht mehr angemessen sei. Der Gesetzgeber solle noch in dieser Legislaturperiode daraus die "richtigen Schlüsse ziehen". "Wir fordern die Bundesregierung auf, in dem geplanten Korb 2, also in der angekündigten weiteren Urheberrechtsnovelle, die Vergütung für das private Kopieren anzuheben, um die Angemessenheit der Vergütung für den schöpferischen Urheber wieder herzustellen", meint Kreile.

Industrieverbände ebenso wie eine Initiative der Druckerhersteller bedauern hingegen, dass "wichtige Fragen im Zusammenhang der Privatkopie wie pauschale Abgaben auf IT-Geräte und die Kennzeichnungspflicht urheberrechtlich geschützter, digitaler Werke" ausgeklammert wurden. Bislang geht ihnen die Novellierung des Urheberrechts nicht weit genug. Daher drängen sie auf die "Reform der Reform".

Die Initiative Privatkopie.net zeigt ebenfalls Bedauern. Sie ist der Meinung, durch die Novelle sei kein Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und denen der Rechteinhaber erreicht worden. Die Bürger dürften zwar auch weiterhin Kopien für ihren persönlichen Gebrauch herstellen, das neue Gesetz schaffe durch das Umgehungsverbot von Kopierschutztechniken und Systemen zum "Digital Restrictions Management" die Privatkopie im digitalen Bereich jedoch ab, meint die Initiative.

Das Gesetz werde sich zudem auf viele Bereiche der Wissensgesellschaft negativ auswirken. Regierung und Opposition hätten zwar grundsätzlich am Unterrichts- und Wissenschaftsprivileg festgehalten, "doch statt dem Bildungs- und Forschungsbereich den größtmöglichen Nutzen aus den digitalen vernetzten Medien zu sichern, beschränkt die jetzige Reglung ihren Einsatz und bindet ihn an Bedingungen, die Lehre und Forschung vor große Probleme bei der praktischen Umsetzung stellen". So sei es nicht möglich, zeitgemäße Angebote zum Beispiel im Bereich E-Learning zu entwickeln.

Siehe dazu auch: (anw)