Gematik: Ärzte müssen IT-Störung aus Betriebskostenpauschale bezahlen

Das Einspielen von VPN-Router-Zertifikaten für den Zugang zur Infrastruktur des Gesundheitswesens ist nach Ansicht der Gematik von der Kostenpauschale gedeckt.

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Gematik: Ärzte müssen IT-Störung aus Betriebskostenpauschale bezahlen

(Bild: In Green/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Nach Angaben der kassenärztlichen Bundesvereinigung sind rund 80.000 Praxen von Ärzten, Psychotherapeuten und Zahnärzten von der bisher größten IT-Störung der Gesundheits-Telematik betroffen. Wie die Projektgesellschaft Gematik nun mitteilt, ist die Kostenregelung für den Einsatz der IT-Dienstleister "sichergestellt": Die Leistungserbringer müssen den Aufwand aus ihrer Betriebskostenpauschale bezahlen, die sich auf 248 Euro pro Quartal beläuft. Unabhängig davon drängt die Gematik auf schnelle Behebung des Problems bis zum Quartalsende. Funktioniert der Konnektor genannte VPN-Router bis dahin nicht, gibt es Probleme mit der Abrechnung ärztlicher Leistungen.

Die von der Gematik gefundene Kostenregelung für die Arbeit der IT-Dienstleister hält die Kostenpauschale für den laufenden Betrieb von 248 Euro pro Quartal für ausreichend, um den Austausch von Sicherheitszertifikaten abzurechnen. Schließlich könne das Update in Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleister "manuell per Fernwartung oder bei einem Vor-Ort-Termin" erfolgen. In Sonderfällen könnten höhere Kosten anfallen, doch wird für diese Fälle eine "gute und nachvollziehbare Dokumentation durch die Betroffenen" verlangt.

Die kassenärztliche Bundesvereinigung kritisiert die Regelung. Sie sieht weiter einen Zustand der Unsicherheit, weil in einzelnen Fällen die Reparaturarbeiten die Pauschale übersteigen können. Die Reparatur besteht im Austausch von Zertifikaten bei den Konnektoren von RISE, Secunet und T-Systems. Der KoCoBox-Konnektor Med+ ist nach dieser Meldung nur betroffen, wenn bereits DNSSEC benutzt wurde. Es gibt offensichtlich verschiedene Wege, den fehlerhaften Wechsel des Vertrauensankers zu beheben (worauf ein heise online-Leser hinweist).

Unabhängig von der Störungsbeseitigung fordert der Deutsche Hausärzteverband eine detaillierte Fehleranalyse der Störung. Dazu gehöre auch "Eine Bestandsaufnahme, welche Dienste wirklich über eine zentrale Infrastruktur betrieben werden müssen (und zentral ausfallen) und welche nicht."

(bme)