Gericht lässt Videospiel beschlagnahmen

Das Spiel "Manhunt" stelle Tötungen detailliert und äußerst brutal dar, befand das Amtsgericht München.

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Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 19. Juli die bundesweite Beschlagnahmung des Videospiels Manhunt verfügt. Das geht aus der monatlichen Veröffentlichung von Entscheidungen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPJM) hervor. Bereits im März 2004 hatte die BPJM das Spiel der Firma Take 2 auf den Index gesetzt und einen Straftatsbestand festgestellt, wodurch das Verfahren automatisch an das Gericht weitergeleitet wurde. Take 2 vertreibt das Spiel von Rockstar North für die Playstation 2 hierzulande nicht mehr, es werde aber von anderen Anbietern über das Internet oder den Versandhandel vertrieben.

Der Plot des Spiels dürfte jenen bekannt vorkommen, die die Kurzgeschichte Der Tod spielt mit von Robert Sheckley kennen oder die davon abgeleiteten Filme Das Millionenspiel oder Running Man. Gleich zu Anfang wird der Protagonist zum Tode verurteilt. Um der Hinrichtung zu entkommen muss er im Auftrag eines Filmproduzenten mit diversen Gegenständen mit "maximaler Brutalität" Menschen töten. Nur das Überleben stehe im Vordergrund, nichts anderes habe einen Wert. Darin sieht das Gericht eine menschenverachtende Grundhaltung.

Das Spiel sei geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder "ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" zu gefährden. Es fordere den Spieler zur Vernichtung menschlicher oder menschenähnlicher Wesen auf. Dabei würden die Tötungen detailliert und äußerst brutal dargestellt. Das Spiel verstoße gegen § 131 Abs. 1, da es Gewalttätigkeiten verharmlost oder verherrlicht.

Übrigens war das Fernsehspiel Das Millionenspiel für einige Jahre im "Giftschrank" verschwunden. Das aber nicht etwa, weil der Film um eine fiktive Fernsehshow, in der der Kandidat von Killern gejagt wird, eine menschenverachtende Grundhaltung wiedergebe, so der WDR seinerzeit, sondern wegen Urheberrechtsstreitigkeiten. Nachdem diese beigelegt worden waren, konnte der Film vor zwei Jahren wieder gesendet werden. (anw)