Gericht weist MP3-Klage von Musikbranchenverband ab

Die Musikindustrie hat vor dem obersten schwedischen Gericht eine Niederlage gegen einen Website-Betreiber in Sachen MP3-Piraterie erlitten.

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Der Musikbranchenverband IFPI ("International Federation of the Phonographic Industry") hat am Donnerstag, dem 15. Juni 2000, vor dem obersten schwedischen Gericht in Stockholm seinen Prozess in Sachen MP3-Piraterie gegen einen schwedischen Website-Betreiber verloren.

Der Verband, der mit seinem Vorgehen elf Musikkonzerne vertritt, hatte im vergangenen Jahr einen in Falköping ansässigen 18jährigen Schweden angezeigt – dies galt als erste MP3-Klage der Musikindustrie auf europäischem Boden. Die Webseiten des Beschuldigten wiesen Links auf, die zu kostenlosen Downloads von MP3-Musikdateien führten. Die Klage wegen illegaler Verbreitung urheberrechtlich geschützter Musikwerke hatte keinen Erfolg: Bis Ende 1999 fielen bereits Urteile in erster und zweiter Instanz zu Ungunsten des IFPI aus. Der höchstrichterliche Entscheid hat diese Urteile nun bestätigt. Für die letzte, dritte Instanz war die ursprüngliche Klagebegründung um die Aussage erweitert worden, dass neben den elf betroffenen Musikkonzernen auch Komponisten und Texter der fraglichen Musikwerke einen Schaden durch die Nennung von Webadressen zum illegalen MP3-Download erleiden würden.

Schwedischen Medien zufolge hat das Stockholmer Gericht sein Urteil zugunsten des 18jährigen Website-Betreibers damit begründet, dass dieser selbst keine Musik zum illegalen Download angeboten und sich somit auch keiner Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht habe. Somit haben die schwedischen Richter sehr elegant die Frage ausgeklammert, ob das Anbieten von MP3-Downloadmöglichkeiten tatsächlich einen zu ahndenden Rechtsbruch darstellt. Sie haben lediglich die Verantwortung des Linksetzers in urheberrechtlicher Hinsicht weitaus geringer eingeschätzt, als es deutsche Gerichte vor ihnen in vergleichbaren Fällen taten, etwa beim Anfang April gesprochenen Soundforum-Urteil gegen AOL oder – allerdings mit Bezug auf das Persönlichkeitsrecht – im Fall Michael Best. In der ebenfalls verwandten FTP-Explorer-Sache, bei der es um die markenrechtliche Verantwortung eines Linksetzers geht, wird ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf für den 20. September 2000 erwartet. (psz)