Gesichtserkennung fehlgeschlagen: Hochschwangere fälschlicherweise festgenommen

In Detroit wurde eine Frau im achten Monat festgenommen. Sie soll an einem schweren Diebstahl beteiligt gewesen sein, meint die Gesichtserkennungs-Software.

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Automatische Gesichtserkennung

Eine öffentliche Kamera zeichnet biometrische Daten auf.

(Bild: dpa, picture alliance / Jörg Carstensen/dpa)

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Gesichtserkennungs-Software kann falsch liegen, soweit so bekannt. Nicht zum ersten Mal hat diese Kombination dazu geführt, dass jemand Unschuldiges festgenommen wurde. Diesmal traf es fälschlicherweise eine im achten Monat schwangere Frau in Detroit. Vor allem Menschen mit dunkler Haut sind häufig von einem KI-Bias betroffen, wie auch in diesem Fall.

Porcha Woodruff hat der New York Times von ihrem Fall berichtet. Angeblich, so lautete der Vorwurf bei der Verhaftung, sollte sie daran beteiligt gewesen sein, jemandem unter Vorhalten einer Waffe auszurauben und das Auto zu stehlen. Eine Gesichtserkennungs-Software habe Woodruff auf einem Video identifiziert, das Teile des Vorfalls zeigt. Das Opfer bekam außerdem ein Foto von Woodruff zur Identifikation vorgelegt – allerdings ein acht Jahre altes Bild. Das Opfer sagte jedoch nicht, dass die am Diebstahl beteiligte Frau schwanger war – das war sie schließlich auch nicht. Der Polizei rutschte dieses Detail offenbar durch.

Der Anklage nach haben sechs Polizisten die Hochschwangere daheim aufgesucht, als sie gerade ihre Kinder für die Schule fertig machte. Den Haftbefehl soll sie zunächst für einen schlechten Scherz gehalten haben, nicht zuletzt da sie ganz offensichtlich hochschwanger war. Die Polizisten jedoch nahmen die Frau mit.

Der aktuelle Fall ist nicht der erste in den USA und auch nicht in Detroit. Allerdings ist Woodruff die erste betroffene Frau. Bisher trafen die Fehlurteile der Gesichtserkennungs-Software vorwiegend Männer mit dunkler Haut. In Georgia etwa saß ein Mann eine Woche lang im Arrest, weil er fälschlicherweise als Dieb erkannt wurde – er sollte sehr teure Handtaschen geklaut haben. Auch dieser Mann erhob Anklage, laut derer er auf dem Weg zu einem Thanksgiving-Dinner mit dem Auto herausgewunken und über den Haftbefehl informiert wurde. Dabei soll der Betroffene rund 20 Kilo leichter sein, als der von Überwachungskameras aufgezeichnete Dieb. Noch auffälliger: Ihm fehlte auch ein markantes Muttermal im Gesicht.

Andere Fälle sind etwa aus New York bekannt. Dort saß ein Mann 30 Stunden in Haft, bevor er auf Kaution frei kam. Aus Detroit sind mindestens zwei weitere Fälle bekannt.

Auch bei deutschen Sicherheitsbehörden spielt die automatisierte Gesichtserkennung eine immer größere Rolle, obwohl die Ampel-Koalition "den Einsatz von biometrischer Erfassung zu Überwachungszwecken" eigentlich ablehnt und derzeit ein Streit auf EU-Ebene tobt. Die hiesige Polizei hatte Anfang des Jahres 2023 in der Verbunddatei Inpol-Zentral fast 6,7 Millionen Lichtbilder zu gut 4,6 Millionen Personen gespeichert.

Ebenfalls problematisch: Der Einsatz von Gesichtserkennungs-Software im privatwirtschaftlichen Bereich. Im New Yorker Madison Square Garden gibt es Einlasskontrollen per Kamera und Gesichtserkennung. Diese sollen die Sicherheit der Zuschauer und Mitarbeiter erhöhen. Ob das rechtens ist, wird vor Gericht ausgetragen. Allerdings wurde die Software auch dazu genutzt, um Anwälte, die an den Gerichtsverfahren beteiligt sind, von den Veranstaltungen auszuschließen. Sie konnten am Eingang identifiziert und abgewiesen werden.

(emw)