NetzDG: Google, Facebook und Twitter wollen keine Daten ans BKA herausgeben

Trotz des Inkrafttretens des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes wird es für Google und Facebook keine Konsequenzen geben, wenn sie Nutzerdaten nicht herausgeben.

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(Bild: Blue Planet Studio/Shutterstock.com)

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Eine wichtige Bestimmung des neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede im Internet wird zum Start am ersten Februar teilweise nicht angewendet werden können – wie aus einer Erklärung des Bundesjustizministeriums hervorgeht. Dabei geht es um die Frage, ob Google, der Facebook-Konzern Meta und andere Netz-Plattformen künftig im großen Stil Nutzerdaten von mutmaßlichen Straftätern an das Bundeskriminalamt (BKA) liefern müssen.

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte am Montag, die Unternehmen Google, Meta und Twitter hätten vor dem Kölner Verwaltungsgericht Rechtsschutz gegenüber dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz gesucht. "Um dem Gericht eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen", sei eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben worden, die allerdings nur in Bezug auf diese beiden Unternehmen gilt.

Das bedeutet, dass Google und der Facebook-Konzern Meta vorerst keine Sanktionen zu befürchten haben. Eine solche Zusage sei – anders als im Strafrecht – hier möglich, da es um eine Rechtspflicht gehe, die als Ordnungswidrigkeit behandelt werde. Das US-Unternehmen habe vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Neuerung des NetzDG Klage eingereicht, sagte ein Gerichtssprecher und bestätigte damit einen Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel.

Wie Meta und Google habe Twitter auch ein Eilverfahren angestrengt. Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln hatte sich auch der Kurznachrichtendienst Twitter gegen die in Kraft tretende Neuerung des NetzDG gerichtet.

Mit der neuen Zentralstelle – gegen die sich die Klage auch richte – will das Bundesjustizministerium Straftäter in sozialen Netzwerken schneller ausfindig machen. Ein Twitter-Sprecher äußerte gegenüber dem Spiegel die Sorge, dass das Gesetz einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Bürger vorsehe. Die Klage betrifft laut [i]Spiegel[i]-Informationen §3 a und b des NetzDG. Mit dem NetzDG soll gegen Hass und Hetze, strafbare Falschnachrichten und auch gegen Rechtsextremismus vorgegangen werden.

Erst kürzlich hat auch TikTok beim Verwaltungsgericht in Köln eine Klage eingereicht, um sich gegen den Paragrafen 3a zu wehren. Die Kurzvideoplattform will ebenfalls keine Daten an das BKA herausgeben. Darüber hinaus will sich auch Telegram nicht dem NetzDG unterwerfen. Bei zwei Verfahren des Bundesamts für Justiz habe Telegram nicht reagiert.

(mack)