Automotive Services: Bundeskartellamt mahnt Google ab
(Bild: Google)
Das Bundeskartellamt sieht wettbewerbswidriges Verhalten im Zusammenhang mit den Google Automotive Services und Googles Kartendienst.
Das Bundeskartellamt sieht bei Google wettbewerbswidrige Praktiken im Zusammenhang mit dessen Diensten fĂŒr Fahrzeug-Infotainment und der Plattform Maps. Die Behörde hat das Unternehmen beziehungsweise dessen Firmenmutter Alphabet darĂŒber informiert, dass dieses Verhalten möglicherweise untersagt werden könnte. ZunĂ€chst hat Google jetzt Gelegenheit, zu den VorwĂŒrfen Stellung zu nehmen.
Grundlage fĂŒr die Abmahnung der KartellwĂ€chter ist das 2019 reformierte Gesetz gegen WettbewerbsbeschrĂ€nkungen, insbesondere dessen Paragraf 19a. Voriges Jahr hatte das Bundeskartellamt Google unter die "erweiterte Missbrauchsaufsicht" gestellt [1]. Nun sagte Bundeskartellamts-PrĂ€sident Andreas Mundt, Googles Praktiken bei der Lizenzierung von Automotive Services fĂŒr Fahrzeuge seien nicht mit den Regeln des Paragrafen vereinbar. "Wir sehen es insbesondere kritisch, wenn Google Dienste fĂŒr Infotainmentsysteme nur gebĂŒndelt anbietet."
Problematische BĂŒndelung
Die Google Automotive Services enthalten den Kartendienst Google Maps, den App-Store Google Play und den Sprachassistenten Google Assistant. Als Betriebssystem dient das Android Automotive Operating System (AAOS), erlĂ€utert das Bundeskartellamt. Die Kombination der drei Dienste mit AAOS, die GAS Infotainment Plattform, sei ein im Wesentlichen vollstĂ€ndiges Infotainmentsystem. Google biete Fahrzeugherstellern die drei Dienste grundsĂ€tzlich nur als BĂŒndel an.
Solche Dienste zu bĂŒndeln, könne den Wettbewerb erheblich gefĂ€hrden und Google seine Machtposition auf weiteren MĂ€rkten ausdehnen, meint das Bundeskartellamt. Die deutschen KartellwĂ€chter monieren auĂerdem vertragliche Regelungen, mit denen Google GAS-Lizenznehmer dazu verpflichtet wĂŒrden, die Google-Dienste als Standard einzustellen beziehungsweise sie auf dem Display vor anderen Anwendungen darzustellen.
Kritischer Blick auf Google Maps
Google könne die InteroperabilitĂ€t seiner Dienste in der GAS Infotainment Plattform mit Diensten Dritter erschweren oder auch verweigern. Dienste von Google-Konkurrenten könnten nicht oder nur eingeschrĂ€nkt nutzbar sein, zum Beispiel ein Sprachassistent, um die Navigationsfunktion in Google Maps zu steuern. Solche Praktiken habe Google bereits bei mobilen EndgerĂ€ten erfolgreich eingesetzt, um seine Marktposition auszubauen und abzusichern, heiĂt es in der vorlĂ€ufigen EinschĂ€tzung des Bundeskartellamts [2].
Problematisch sein könne auch die mit einigen Fahrzeugherstellern vereinbarte Beteiligung an Werbeeinnahmen aus der Nutzung des Google Assistant unter der Bedingung, dass ausschlieĂlich dieser als Sprachassistent in der GAS Infotainment Plattform installiert wird.
Vor einem Jahr hatte das Bundeskartellamt gegen Google ein Verfahren eingeleitet [3], in dem es um die Frage geht, ob die Firma den Zugang zu ihren Kartendiensten in unzulÀssiger Weise einschrÀnkt und damit den Wettbewerb gefÀhrdet. Hier erwÀgt die Behörde nun von Google zu verlangen, EinschrÀnkungen aufzuheben, seine Kartendienste mit solchen Dritter zu kombinieren. Das Bundeskartellamt hat Google nach eigenen Angaben mittlerweile dazu angehört und wertet derzeit die Stellungnahmen aus.
(anw [4])
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