Automotive Services: Bundeskartellamt mahnt Google ab

Das Bundeskartellamt sieht wettbewerbswidriges Verhalten im Zusammenhang mit den Google Automotive Services und Googles Kartendienst.

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(Bild: Google)

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Das Bundeskartellamt sieht bei Google wettbewerbswidrige Praktiken im Zusammenhang mit dessen Diensten für Fahrzeug-Infotainment und der Plattform Maps. Die Behörde hat das Unternehmen beziehungsweise dessen Firmenmutter Alphabet darüber informiert, dass dieses Verhalten möglicherweise untersagt werden könnte. Zunächst hat Google jetzt Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Grundlage für die Abmahnung der Kartellwächter ist das 2019 reformierte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, insbesondere dessen Paragraf 19a. Voriges Jahr hatte das Bundeskartellamt Google unter die "erweiterte Missbrauchsaufsicht" gestellt. Nun sagte Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt, Googles Praktiken bei der Lizenzierung von Automotive Services für Fahrzeuge seien nicht mit den Regeln des Paragrafen vereinbar. "Wir sehen es insbesondere kritisch, wenn Google Dienste für Infotainmentsysteme nur gebündelt anbietet."

Die Google Automotive Services enthalten den Kartendienst Google Maps, den App-Store Google Play und den Sprachassistenten Google Assistant. Als Betriebssystem dient das Android Automotive Operating System (AAOS), erläutert das Bundeskartellamt. Die Kombination der drei Dienste mit AAOS, die GAS Infotainment Plattform, sei ein im Wesentlichen vollständiges Infotainmentsystem. Google biete Fahrzeugherstellern die drei Dienste grundsätzlich nur als Bündel an.

Solche Dienste zu bündeln, könne den Wettbewerb erheblich gefährden und Google seine Machtposition auf weiteren Märkten ausdehnen, meint das Bundeskartellamt. Die deutschen Kartellwächter monieren außerdem vertragliche Regelungen, mit denen Google GAS-Lizenznehmer dazu verpflichtet würden, die Google-Dienste als Standard einzustellen beziehungsweise sie auf dem Display vor anderen Anwendungen darzustellen.

Google könne die Interoperabilität seiner Dienste in der GAS Infotainment Plattform mit Diensten Dritter erschweren oder auch verweigern. Dienste von Google-Konkurrenten könnten nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sein, zum Beispiel ein Sprachassistent, um die Navigationsfunktion in Google Maps zu steuern. Solche Praktiken habe Google bereits bei mobilen Endgeräten erfolgreich eingesetzt, um seine Marktposition auszubauen und abzusichern, heißt es in der vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamts.

Problematisch sein könne auch die mit einigen Fahrzeugherstellern vereinbarte Beteiligung an Werbeeinnahmen aus der Nutzung des Google Assistant unter der Bedingung, dass ausschließlich dieser als Sprachassistent in der GAS Infotainment Plattform installiert wird.

Vor einem Jahr hatte das Bundeskartellamt gegen Google ein Verfahren eingeleitet, in dem es um die Frage geht, ob die Firma den Zugang zu ihren Kartendiensten in unzulässiger Weise einschränkt und damit den Wettbewerb gefährdet. Hier erwägt die Behörde nun von Google zu verlangen, Einschränkungen aufzuheben, seine Kartendienste mit solchen Dritter zu kombinieren. Das Bundeskartellamt hat Google nach eigenen Angaben mittlerweile dazu angehört und wertet derzeit die Stellungnahmen aus.

(anw)