Großbritannien: Webseiten-Sperre soll Internetsperren ergänzen

Das Oberhaus hat sich gegen eine Klausel ausgesprochen, mit der Regierungsmitglieder das Copyright auf dem Verordnungsweg hätten ändern können. Im Gegenzug sollen Websperren neu geregelt werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 31 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Das britische Oberhaus hat sich am Mittwochabend gegen eine besonders umkämpfte Klausel im Regierungsentwurf für ein "Digital Economy Bill" ausgesprochen, mit der Regierungsmitglieder das Copyright auf dem Verordnungsweg hätten ändern können. Die von den Lords gekippte Bestimmung war vor allem auf die Bekämpfung von Copyright-Verstößen im Internet ausgerichtet und sollte dabei rasch neue technische Entwicklungen berücksichtigen können. Rechtsexperten hatten kritisiert, dass die damit geschaffenen Befugnisse zu weit gingen und unkontrollierbar wären.

Anstelle dieses Paragraphen hat ein Änderungsantrag von Lord Clement Jones aus den Reihen der oppositionellen Liberalen eine Mehrheit bekommen. Er setzt sich für eine Stärkung der Möglichkeiten zum Sperren einzelner Webseiten oder andere Internetangebote ein, deren Inhalte zu "substanziellen Teilen" gegen das Copyright verstoßen. Provier sollen gerichtlich über einstweilige Verfügungen dazu veranlasst werden, den Zugang zu solchen Seiten oder Diensten zu blockieren.

Die Initiative muss noch vom Unterhaus beraten werden. Sein Votum hat prinzipiell mehr Gewicht, das Oberhaus könnte aber ein "aufschiebendes Veto" einlegen und Nachverhandlungen erzwingen beziehungsweise das Inkrafttreten des Gesetzes zumindest verzögern. Noch nicht abgestimmt hat das Oberhaus über andere Kernelemente des Gesetzesentwurfs, die das Aufsetzen eines Systems der "abgestuften Erwiderung" auf illegale Filesharing-Aktivitäten mit Sanktionen bis hin zu Internetsperren verlangen.

Bürgerrechtsgruppen und die britische Internet Service Providers Association (ISPA) fühlen sich mit der Initiative vom Regen in die Traufe befördert. Der Antrag sei ohne Bedenken möglicher Folgen oder eine Konsultation mit Betroffenen verabschiedet worden. Ein Rahmenwerk, bei dem es hauptsächlich um die Strafverfolgung gehen sollte, drohe nun mit zivilrechtlichen Bestrebungen der Unterhaltungsindustrie überfrachtet zu werden. Die Open Rights Group sprach von einem "gefährlichen" Vorschlag. (anw)