Große Koalition lehnt Kostenreduzierung für die Informationsfreiheit ab

Schwarz-Rot hat im Bundestag Anträge von FDP und Grünen durchfallen lassen, die sich für eine bürgerfreundlichere und transparentere Kostenregelung beim Recht auf Akteneinsicht stark gemacht hatten.

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Die Regierungskoalition hat am gestrigen Donnerstag im Bundestag zwei bereits über ein Jahr alte Anträge von FDP und Grünen abgelehnt, die sich für eine bürgerfreundlichere und transparentere Kostenregelung beim Recht auf Akteneinsicht stark gemacht hatten. Beatrix Philipp von der CDU räumte zwar ein, dass es "in Einzelfällen zu Fehlentscheidungen" bei Gebührenfestsetzungen für Anfragen auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) "gekommen sein kann, die dann von der Presse vermarktet wurden." Diese seien in der für den Rechtsstaat üblichen Weise jedoch korrigiert worden.

Michael Bürsch von der SPD-Fraktion ging mit seiner Koalitionskollegin konform: Die Praxis nach einem Jahr Informationsfreiheitsgesetz habe zeigt, dass die Forderungen nach einer angemessenen Kostengestaltung "erfüllt sind". Beide Politiker beriefen sich in ihren Ausführungen auf die gemischte Bilanz des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit, Peter Schaar, wonach die Verwaltungen nach Anlaufschwierigkeiten zu einer "moderaten Gebührenpraxis" gefunden hätten.

Philipp rechnete vor, dass die Behörden bei lediglich acht Prozent der im vergangenen Jahr 1379 positiv beschiedenen Anträge auf Akteneinsicht Gebühren erhoben hätten. In 50 Fällen seien weniger als 50 Euro, in 21 Fällen weniger als 100 Euro und in 43 Fällen mehr als 100 Euro an Gebühren erhoben worden. Die Sorge, dass überhöhte Kosten Anfragewillige und Bürger abschrecken könnten, "ist also völlig unbegründet". Es gebe allerdings Anlass zu der Vermutung, dass die Opposition mit der Debatte das Thema Gebühren nutzen wollen, "um die gesamte Schublade Informationsfreiheitsgesetz wieder aufzuziehen." Die Vertreterin der Unionsfraktion plädierte dagegen dafür, "der Verwaltung ein wenig Zeit" zu lassen, "sich an die neuen Regeln zu gewöhnen und sich mit ihnen anzufreunden".

"Bei der Informationsfreiheit geht es um mehr als nur um ein Gesetz", hielt die Innenexpertin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, dagegen. "Es ist ein Prinzip, das von der Verwaltung verinnerlicht werden muss." Informationen und Daten seien für die Verwaltung kein Selbstzweck, sondern würden im Auftrag der Bürger erhoben. Hier sei mit Hilfe einer niedrigeren und einfacheren Kostenregelung ein Umdenken gefordert, um die verstärkte Kontrolle der Exekutive durch die Bürger und deren Teilhabe am politischen Prozess zu stärken. Die Geschichte des IFG bezeichnete Piltz bislang als "eine traurige". Sie sei geprägt vom Misstrauen der Regierung und der Bürokratie gegenüber den Bürgern. So habe die Verwaltung zunächst in Gebührenbescheiden 100 Euro für vier Kopien verlangt. Ohne eine Neuregelung würde es solche Problemfälle auch in Zukunft geben.

"Eine Informationsfreiheit, die davon abhängt, ob man Geld hat oder nicht, ist mit einem liberalen Rechtsstaats- und Demokratieverständnis nicht zu vereinbaren", plädierte Piltz für eine Begrenzung der bislang Gebühren bis zu 500 Euro und zusätzliche Auslagenentschädigungen vorsehende Kostenvorgabe. Dass die Ämter Vorkasse verlangen würden, sei in einem Rechtsstaat ebenfalls "sehr merkwürdig" und sollte abgeschafft werden. Die Liberale bemängelte weiter, dass die Bundesregierung zu wenig Aufklärung über das Gesetz betreibe und Informationen dazu allein "auf der "hintersten Ecke" der Homepage des Bundesinnenministeriums versteckt habe.

Petra Pau von den Linken warf Schwarz-Rot vor, "nicht für noch mehr Demokratie und Bürgerrechte stimmen zu wollen". Das Informationsfreiheitsgesetz müsse endlich von "Mühlsteinen" wie der Höchstgrenze von 500 Euro für Auskunftsbegehren befreit werden. Wer arm dran sei, werde sonst auch noch seiner Bürgerrechte beraubt. Für die Grünen kritisierte deren Innenexpertin Silke Stokar, dass eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz "nach wie vor teurer als eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz" sei Man könne den Bürgern auch nicht erklären, "dass in Deutschland eine Heerschar von Bediensteten des öffentlichen Dienstes damit beschäftigt ist, zu ergründen, was die Übermittlung einer vom Staat erstellten DIN-A4-Kopie an die Bürgerinnen und Bürger wohl im Einzelnen kosten könnte". Weiter kritisierte die Grüne, dass "nicht ein Ministerium" die Anregung im IFG umgesetzt habe, "einfache Verwaltungsvorgänge in das Internet zu stellen". Die Chance, dass Bürger ohne lange Anfragen Informationen über Akten mit einem Mausklick bekommen, werde so vertan.

Zur Informationsfreiheit in Deutschland siehe auch:

(Stefan Krempl) / (jk)