Haftbefehl gegen Julian Assange: Berufung in zweiter Instanz gescheitert

Die Bemühungen von Julian Assange und seinen Anwälte um eine Aufhebung des schwedischen Haftbefehls sind weiterhin erfolglos. Sie müssen nun vor das höchste Berufungsgericht Schwedens ziehen.

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Assange

Julian Assange

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Von
  • Jürgen Kuri

Der Wikileaks-Gründer Julian Assange ist mit seiner in Schweden geführten Klage gegen den schwedischen und dem daraus resultierenden europäischen Haftbefehl gescheitert. Das Stockholmer Berufungsgericht lehnte in einem schriftlich geführten Verfahren Assanges Klage in allen drei Punkten ab und bestätigte die Entscheidung des Stadtgerichtes, ließ aber eine Berufung gegen den Haftbefehl in letzter Instanz zu.

Das Bericht befand, dass der Haftbefehl nach wie vor gültig und verhältnismäßig ist und dass Assange frei ist, die ecuadorianische Botschaft zu verlassen. Das Recht auf Einsicht in SMS-Botschaften der von Assange bedrängten Frauen hätten seine Anwälte bereits gehabt, lautet das Urteil im dritten Klagepunkt.

Im Einzelnen führte das Gericht aus, dass die Assange zur Last gelegten Fälle der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung in einem minderschweren Fall vor Gericht zu einer Freiheitsstrafe über einem Jahr führen können; deshalb sei die Ausstellung eines Haftbefehls gerechtfertigt. Der Klage, den Haftbefehl aufzuheben, wurde somit von der Vorinstanz zu Recht nicht stattgegeben. Die Aufrechterhaltung dieses Haftbefehls sei überdies gerechtfertigt, weil im Fall Assange Fluchtgefahr bestehe. In Großbritannien habe sich Assange unter Auflagen (Fussfessel, nächtlicher Hausarrest, Meldegebot) bewegen können und sich diesen Auflagen durch seinen Gang in die Botschaft von Ecuador entzogen.

Ein Verhör Assanges in der Botschaft durch die schwedische Staatsanwaltschaft sei kein gangbarer Weg, da bestimmte Zwangsmittel wie die Abgabe einer DNA-Probe auf extraterritorialem Gebiet nicht durchsetzbar seien. Damit könne den schwedischen Ermittlern nicht der Vorwurf gemacht werden, die Untersuchungen zu verschleppen. Die Klage, dass das Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, wurde damit abgelehnt. Assanges erster Anwalt, Björn Hurtig, habe volle Einsicht in alle SMS-Nachrichten der beiden in den Fall verwickelten Frauen gehabt. Damit sei die Bestimmung des schwedischen Rechts, dass ein Angeklagter alle gegen ihn vorgebrachten Beweismittel einsehen darf, erfüllt worden und der dritte Punkt der Klage abzulehnen.

Nach den ersten von Wikileaks auf Twitter veröffentlichten Reaktionen werden Assanges Anwälte die Klagen in dritter und letzter Instanz vor den Obersten Gerichtshof bringen. Damit hätte Assange wie zuvor in Großbritannien alle drei Instanzen durchschritten. (jk)