In-telegence muss 0190-Faxabruf-Nummern sperren

Der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel erwirkte eine Einstweilige Verfügung gegen In-telegence.

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Von
  • Holger Bleich

Unverlangt verschickte Werbefaxe gehören zu den unangenehmsten Missbrauchsfällen von 0190-Mehrwertdienste-Rufnummern. In so manchem Unternehmen treffen mittlerweile dermaßen viele Werbefaxe ein, dass das Gerät praktisch unbrauchbar wird. Stets sollen die Empfänger mit teils hanebüchenen Versprechungen dazu verleitet werden, unter einer teuren 0190-Nummer zurückzurufen oder Faxe abzurufen.

Ein Rufnummernbetreiber, der häufig in Zusammenhang mit derartigem Fax-Spam auftaucht, ist das Unternehmen In-telegence. In verschiedenen Wellen von unwerwünschten Werbefaxen wurde für den Rückruf bei 0190-Nummern geworben, die von In-telegence betrieben werden. Am heutigen Donnerstag nun hat der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel eine Einstweilige Verfügung gegen den 0190-Nummernbetreiber In-telegence erwirkt, die den Fax-Spammern künftig ihre dubioses Tun deutlich erschweren könnte:

Steinhöfel ließ In-telegence vom Landgericht Hamburg verbieten, "im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Dritten zur Förderung des Absatzes von Telefax-Abruf-Diensten, welche mittels Telefax-Schreiben beworben werden, ohne dass das Einverständnis des Empfängers vorliegt (...), Fax-Abrufnummern zur Verfügung zu stellen."

Im Klartext heißt das: In-telegence muss künftig ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro für jedes unverlangt verschickte Fax bezahlen, in dem für eine 0190-Nummer geworben wird, die von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) an das Unternehmen zugeteilt ist -- aber nur dann, wenn diese Nummer tatsächlich in Betrieb ist. Keine Rolle spielt dabei, wer das Fax versendet.

Steinhöfel berief sich nach eigenen Angaben im Antrag zur Verfügung auf den Paragrafen 13a der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV). Er hält In-telegence für einen Mitstörer, der die Möglichkeit hat, durch Abschaltung der 0190-Nummern den Versendern ihre Motivation zu nehmen. Außerdem sieht sich der Rechtsanwalt indirekt mit dem Unternehmen im Wettbewerb, weil über die von In-telegence betriebenen 0190-Services teilweise auch juristische Beratung angeboten wird.

Am heutigen Donnerstag wollte In-telegence keine Stellungnahme zur Verfügung abgeben. Bisher sei kein Beschluss des Landgerichts Hamburg eingetroffen, ließ eine Mitarbeiterin wissen. Beobachter halten es für wahrscheinlich, dass das Unternehmen Widerspruch einlegen wird. Wenn die Einstweilige Verfügung bei In-telegence eintrifft, tritt sie auf jeden Fall vorerst in Kraft.

Der für seine Publicity-wirksamen Aktionen bekannte Steinhöfel ist guter Dinge: "Wenn das alles so durchgeht, wie ich mir das vorstelle, bekommen auch die anderen Betreiber echte Schwierigkeiten." Der Anwalt hat die Absicht, sämtliche 0190-Betreiber, für deren Nummern in Spam-Faxen geworben wird, auf die gleiche Weise anzugehen. (hob)