Smart Meter: Regierung will Einbau intelligenter StromzÀhler vereinfachen
(Bild: Krisana Antharith/Shutterstock.com)
FĂŒr Smart-Meter-Gateways sollen nicht mehr unterschiedslos alle Anforderungen des Mess- und Eichrechts gelten, hat das Bundeskabinett mit EntwĂŒrfen festgelegt.
Die Bundesregierung will den Einbau intelligenter StromzĂ€hler weiter vorantreiben und diesbezĂŒgliche Regulierungsvorgaben entschlacken. Sie hat dazu am Mittwoch im Bundeskabinett auf Initiative von Wirtschaftsminister Robert Habeck (GrĂŒne) EntwĂŒrfe fĂŒr Novellen des Mess- und Eichgesetzes sowie der zugehörigen Verordnung auf den Weg gebracht. Im Kern geht es dabei um Erleichterungen im Mess- und Eichrecht fĂŒr Smart-Meter-Gateways (SMGWs), die als sichere Kommunikationseinheit fĂŒr angeschlossene ZĂ€hler dienen.
UnterstĂŒtzung der Digitalisierung
Bislang gelten unterschiedslos alle einschlĂ€gigen Anforderungen fĂŒr solche GerĂ€te, obwohl es dafĂŒr gesonderte Bestimmungen auch im Messstellenbetriebsgesetz [1] (MsbG) sowie in den Technischen Richtlinien und Schutzprofilen des Bundesamtes fĂŒr Sicherheit in der Informationstechnik [2] (BSI) gibt. Dabei werden Aspekte wie die Datensicherheit und deren Ăberwachung bereits abgedeckt. Mit der Verordnungsreform [3] sollen die Vorschriften zum Software-Update bei den Gateways nun deutlich vereinfacht und die Eichfrist unbefristet gestaltet werden, um "die Digitalisierung der Energiewende weiter zu unterstĂŒtzen".
Bei SMGWs "ordnet die zustĂ€ndige Behörde zunĂ€chst einen Selbsttest" nach den einschlĂ€gigen BSI-Vorgaben nach dem MsbG durch den zustĂ€ndigen Administrator an, heiĂt es in dem Verordnungsentwurf. Ergebe dieser keinen Anlass fĂŒr Zweifel an der Messrichtigkeit, soll eine weitergehende PrĂŒfung entfallen. FĂŒr die Verwaltung entstehe ein erhöhter Aufwand. Fielen die Gateways bislang wie andere MessgerĂ€te und Zusatzeinrichtungen unter die Vorschriften der regelmĂ€Ăigen Eichung und der VerfahrensablĂ€ufe zur Software-Aktualisierung, werde es kĂŒnftig aber lediglich die ohnehin bestehende VerwendungsĂŒberwachung geben.
Andererseits sieht die Regierung wirtschaftliche Potenziale. Derzeit seien rund eine Million SMGWs installiert. Aufgrund der groĂen StĂŒckzahlen wĂŒrden diese nicht einzeln geeicht, sondern statistische Verfahren zur EichfristverlĂ€ngerung angewandt. Bislang seien aufgrund der kurzen Einbauzeit ferner noch keine Gateways geeicht worden. Insgesamt ergĂ€ben sich durch die Ănderung des Verfahrens derzeit Kosteneinsparungen bei den Wirtschaftsakteuren von circa 39.600 Euro pro Jahr. Die Anzahl der installierten SMGWs werde in den nĂ€chsten Jahren auf etwa 16 bis 18 Millionen ansteigen. Damit wĂŒrde sich ohne die rechtlichen Ănderungen die Zahl der PrĂŒfungen um das 16- bis 18fache erhöhen. Deshalb wĂ€re langfristig mit Kosten von circa 633.600 bis 712.800 Euro zu rechnen, die weitgehend entfallen könnten.
Noch einige Schritte
Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen, damit sie in Kraft treten kann. Die GesetzesĂ€nderung [4], mit der die Ausnahmen von den Eichvorschriften bei entsprechenden Software-Updates ebenfalls verankert werden sollen, muss noch durch den Bundestag. Dessen Zustimmung gilt als sicher, da die Abgeordneten die Vereinfachungen im Mess- und Eichrecht bereits im April mit dem Beschluss des Gesetzentwurfs "zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende" forderten [5]. Mit diesem ĂŒbergeordneten Vorhaben sollen Zertifizierungen intelligenter StromzĂ€hler erleichtert, die Kosten fĂŒr die GerĂ€te sinken und Anreize fĂŒr ihren Einbau durch dynamische Stromtarife erhöht werden.
(mho [7])
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[2] https://www.heise.de/news/Intelligente-Stromzaehler-Startschuss-fuer-verpflichtenden-Smart-Meter-Einbau-4651422.html
[3] https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/20230816-vierte-verordnung-zur-aenderung-der-mess-und-eichverordnung.html
[4] https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/20230816-entwurf-aenderung-mess-und-eichgesetz.html
[5] https://www.heise.de/news/Energiewende-Bundestag-beschliesst-beschleunigten-Einbau-von-Smart-Metern-8974099.html
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