Smart Meter: Regierung will Einbau intelligenter Stromzähler vereinfachen

Für Smart-Meter-Gateways sollen nicht mehr unterschiedslos alle Anforderungen des Mess- und Eichrechts gelten, hat das Bundeskabinett mit Entwürfen festgelegt.

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(Bild: Krisana Antharith/Shutterstock.com)

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Die Bundesregierung will den Einbau intelligenter Stromzähler weiter vorantreiben und diesbezügliche Regulierungsvorgaben entschlacken. Sie hat dazu am Mittwoch im Bundeskabinett auf Initiative von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) Entwürfe für Novellen des Mess- und Eichgesetzes sowie der zugehörigen Verordnung auf den Weg gebracht. Im Kern geht es dabei um Erleichterungen im Mess- und Eichrecht für Smart-Meter-Gateways (SMGWs), die als sichere Kommunikationseinheit für angeschlossene Zähler dienen.

Bislang gelten unterschiedslos alle einschlägigen Anforderungen für solche Geräte, obwohl es dafür gesonderte Bestimmungen auch im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie in den Technischen Richtlinien und Schutzprofilen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt. Dabei werden Aspekte wie die Datensicherheit und deren Überwachung bereits abgedeckt. Mit der Verordnungsreform sollen die Vorschriften zum Software-Update bei den Gateways nun deutlich vereinfacht und die Eichfrist unbefristet gestaltet werden, um "die Digitalisierung der Energiewende weiter zu unterstützen".

Bei SMGWs "ordnet die zuständige Behörde zunächst einen Selbsttest" nach den einschlägigen BSI-Vorgaben nach dem MsbG durch den zuständigen Administrator an, heißt es in dem Verordnungsentwurf. Ergebe dieser keinen Anlass für Zweifel an der Messrichtigkeit, soll eine weitergehende Prüfung entfallen. Für die Verwaltung entstehe ein erhöhter Aufwand. Fielen die Gateways bislang wie andere Messgeräte und Zusatzeinrichtungen unter die Vorschriften der regelmäßigen Eichung und der Verfahrensabläufe zur Software-Aktualisierung, werde es künftig aber lediglich die ohnehin bestehende Verwendungsüberwachung geben.

Andererseits sieht die Regierung wirtschaftliche Potenziale. Derzeit seien rund eine Million SMGWs installiert. Aufgrund der großen Stückzahlen würden diese nicht einzeln geeicht, sondern statistische Verfahren zur Eichfristverlängerung angewandt. Bislang seien aufgrund der kurzen Einbauzeit ferner noch keine Gateways geeicht worden. Insgesamt ergäben sich durch die Änderung des Verfahrens derzeit Kosteneinsparungen bei den Wirtschaftsakteuren von circa 39.600 Euro pro Jahr. Die Anzahl der installierten SMGWs werde in den nächsten Jahren auf etwa 16 bis 18 Millionen ansteigen. Damit würde sich ohne die rechtlichen Änderungen die Zahl der Prüfungen um das 16- bis 18fache erhöhen. Deshalb wäre langfristig mit Kosten von circa 633.600 bis 712.800 Euro zu rechnen, die weitgehend entfallen könnten.

Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen, damit sie in Kraft treten kann. Die Gesetzesänderung, mit der die Ausnahmen von den Eichvorschriften bei entsprechenden Software-Updates ebenfalls verankert werden sollen, muss noch durch den Bundestag. Dessen Zustimmung gilt als sicher, da die Abgeordneten die Vereinfachungen im Mess- und Eichrecht bereits im April mit dem Beschluss des Gesetzentwurfs "zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende" forderten. Mit diesem übergeordneten Vorhaben sollen Zertifizierungen intelligenter Stromzähler erleichtert, die Kosten für die Geräte sinken und Anreize für ihren Einbau durch dynamische Stromtarife erhöht werden.

(mho)