Internet im Gefängnis – ein Menschenrecht?

In Freiheit prägt das Internet unseren Alltag. Wir informieren uns und kommunizieren online. Dem passt sich mittlerweile auch der Strafvollzug an – in Trippelschritten.

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Internet im Gefängnis – ein Menschenrecht?

(Bild: dpa)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Claudia Kornmeier
  • dpa
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Wenn der Wecker klingelt, gilt unser erster Griff häufig dem Smartphone – was ist nachts passiert, wer hat noch eine Nachricht geschickt, wie wird das Wetter? Unser Alltag ist online. Für Strafgefangene gilt das nicht – vorausgesetzt, sie schmuggeln kein Smartphone illegal in ihre Zelle. Das Menschenrechtsgericht in Straßburg muss nun entscheiden, ob das in Ordnung ist oder ob Häftlinge einen Anspruch auf Internet haben.

Geklagt hat ein Mann, der in Litauen im Gefängnis sitzt. 2006 wollte er vom Bildungsministerium wissen, welche Studien-Möglichkeiten es für ihn gibt. Die Antwort: Können Sie online nachschauen. Der Mann fragte also im Gefängnis nach einem Internetzugang. Die Antwort: Gibt's für Sie nicht. Aus Sicherheitsgründen. Der Mann blieb offline – eine Verletzung seiner Informationsfreiheit? Darüber soll an diesem Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befinden (Beschwerde-Nr. 21575/08).

In Deutschland sieht die Situation ähnlich aus. "Es gibt nur erste zaghafte Ansätze", sagt Marc Coester, Präsident des DBH-Fachverbands für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik. In Pilotprojekten könnten Gefangene auf Internetseiten zugreifen, die auf den Servern der Haftanstalten gespeichert sind. Etwa auf die Website des Arbeitsamtes oder auf eine Offline-Version von Wikipedia.

"Wir halten nichts davon, Internet generell frei zuzulassen", sagt der Vorsitzende des Bundes der Strafvollzugsbediensteten, René Müller. "Das wäre sehr gefährlich." In der Untersuchungshaft könne das Internet zur Strafvereitelung genutzt werden, später zur Planung weiterer Straftaten. "Die meisten Gefangenen würden das genau dafür nutzen", sagt Müller. "Pädophile tummeln sich auf Sexseiten – das wäre fatal. Ein Vergewaltiger stalkt sein Opfer – grauenvoll."

Neben Sicherheitsbedenken bremst nach Ansicht des Kriminologen Coester vor allem die Haltung der Bevölkerung. "In der Öffentlichkeit herrscht die Meinung vor, dass man ja auch ein bisschen leiden soll im Knast", sagt er. "Schon beim Fernseher fragen sich viele: Haben die das denn überhaupt verdient?"

Dabei gehe es bei der Forderung nach Internetzugängen vor allem um Resozialisierung. "Außenkontakte sind extrem wichtig", sagt Coester. "Deshalb werden ja auch Besuche zugelassen, obwohl dadurch Dinge ins Gefängnis geschmuggelt werden können." Soziale Kontakte liefen gerade bei jungen Menschen häufig online ab. "Diese Entwicklung müssen wir für den Strafvollzug ernst nehmen."

Außerdem müsse man realistisch sein, so Coester. "Smartphones sind strengstens verboten. Aber Insassen haben sie trotzdem. Das ist wie mit Drogen." In den Berliner Gefängnissen wurden nach Angaben der Senatsverwaltung 2015 knapp 1500 Handys gefunden – Tendenz steigend. Coester vermutet, dass die Dunkelziffer um einiges höher ist. Der Vollzugsbeamte Müller meint hingegen: "Handys sind nicht zulässig, da achten wir ganz genau drauf." Gefunden würden fast alle.

Wie also könnte ein modernes Gefängnis aussehen? Coester plädiert dafür, Internet Schritt für Schritt zuzulassen und zu schauen, ob Sicherheitsbedenken gerechtfertigt seien. "Steigt die Kriminalität? Gibt es mehr Ausbrüche?" Das müsste begleitend untersucht werden.

Außerdem dürfe es nicht nur darum gehen, Gefangenen dieselben Möglichkeiten, wie in Freiheit einzuräumen. "Man muss die Gelegenheit nutzen, um Medienkompetenz zu stärken", sagt Coester. "Gerade dieser Zielgruppe muss man eine sinnvolle Internetnutzung vermitteln."

Einen beschränkten Zugriff auf bestimmte Seiten und die kontrollierte Nutzung von E-Mails – das kann sich auch der Bund der Strafvollzugsbediensteten vorstellen. Für die Kontrollen bräuchte es aber mehr und geschultes Personal, sagt der Vorsitzende der Gewerkschaft, Müller. "Uns fehlen schon jetzt circa 2000 Vollzugsbeamte nur für die notwendigen Sachen." (anw)