Jahrelange Datenschutzverletzung: Telekom Austria drohen 218 Euro Strafe

Seite 3: Whistleblower könnte zahlen müssen

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Unbekannt ist, wie der anzeigende Anwalt Scheucher an die A1-Dateien gelangt ist. Wahrscheinlich gab es einen Whistleblower. Sollte diese Person erwischt werden, drohen ihr wesentlich härtere Konsequenzen als dem A1-Management. Neben einer möglichen Entlassung könnte es eine Verwaltungsstrafe wegen Verletzung des Datenschutzes geben. Im Unterschied zu A1 hat der Whistleblower die brisanten Verkehrsdaten der A1-Kunden nämlich an Dritte weitergegeben. Und darauf stehen bis zu 25.000 Euro, worüber der Magistrat der Stadt Wien zu entscheiden hätte.

Eine Strafe in voller Höhe wäre jedoch überraschend, zumal die Daten, soweit bekannt, nicht veröffentlicht sondern über Scheucher der Datenschutzbehörde zugeleitet wurden. Andererseits hatte auch ein Journalist des Kurier Einblick.

Die EU stärkt den Datenschutz.

(Bild: gemeinfrei)

Denkbar sind sogar strafrechtliche Konsequenzen für den Whistleblower. Für eine Beurteilung fehlen aber Detailinformationen, merkt Anderl an: "Das wäre zu spekulativ. Wir wissen nicht wirklich, wie der Whistleblower die Daten erhalten hat." Und: "Whistleblowing ist per se nicht unzulässig und kann sehr wohl auch gerechtfertigt werden. Diese Tendenz zeigt insbesondere die in Österreich noch umzusetzende Geheimnisschutzrichtlinie [der EU]."

Sollte sich herausstellen, dass der Whistleblower die Dateien kopieren konnte, weil A1 die gemäß Datenschutzgesetz (DSG 2000) erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen außer Acht gelassen hat, könnte es eine weitere Verwaltungsstrafe geben: Der Magistrat der Stadt Wien könnte dem verantwortlichen A1-Manager maximal 10.000 Euro aufbrummen. Solch ein Verfahren unterläge ebenfalls dem Amtsgeheimnis. (ds)