Kann das Betamax-Urteil Napster retten?

Im Prozess der Vereinigung der US-Platteindustrie (RIAA) gegen Napster hat die Musiktauschbörse gestern weitere Unterlagen beim Berufungsgericht eingereicht.

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Von
  • Axel Kossel

Im Prozess der Vereinigung der US-Platteindustrie (RIAA) gegen Napster hat die Musiktauschbörse gestern weitere Unterlagen beim Berufungsgericht eingereicht. Darin beschuldigt der Napster-Anwalt David Boies die RIAA, ihre Klageschrift enthalte "schwerwiegende Fehler" und spiele Präzedenzfälle herunter, die gegen ein Verbot des Napster-Dienstes sprächen.

Als Präzedenzfall führt Boies unter anderem ein Urteil von 1984 an, in dem das Oberste Bundesgericht der USA Sony die Verbreitung der Betamax-Technik erlaubt hatte. Einige US-Rechtsexperten halten diesen Fall für Napsters bestes Argument, um den Prozess zu gewinnen. Boies behauptet weiter, es gehe bei dem Prozess nicht darum, dass den Klägern durch Urheberrechtsverletzungen Einnahmeeinbußen entstünden. Dazu sei es aufgrund Napsters Tätigkeiten nicht gekommen und das sei auch für die Zukunft nicht zu erwarten. Vielmehr wolle die Plattenindustrie durch ihre Kontrolle der Urheberrechte Napster daran hindern, über das Internet den Würgegriff zu lockern, mit dem sie die Vermarktung von Musik kontrolliere.

Ende Juli hatte die RIAA eine einstweilige Verfügung gegen Napster erwirkt, wonach alle Server des Dienstes, über die urheberrechtlich geschützte Werke verbreitet werden, vom Netz gehen sollten. Napster gelang es, diese Entscheidung aussetzen zu lassen. Am 2. Oktober soll der Fall vor dem Berufungsgericht weiterverhandelt werden. (ad)