Karlsruher Urteil: Regierung will Verfassungsschutz-Befugnisse einschränken

Wenn der Inlandsgeheimdienst tief in Grundrechte eingreift, soll künftig eine "unabhängige Vorabkontrolle" erfolgen. Online-Durchsuchungen sind vom Tisch.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 32 Kommentare lesen

(Bild: Skorzewiak/Shutterstock.com)

Lesezeit: 5 Min.
Inhaltsverzeichnis

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) steht vor "der größten Reform" in seiner Geschichte. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ) unter Berufung auf Ergebnisse einer Arbeitsgruppe der Innenministerien von Bund und Ländern. Demnach soll künftig etwa eine "unabhängige Vorabkontrolle" erfolgen, wenn eine Überwachungsmaßnahme des Inlandsgeheimdienstes tief in Grundrechte eingreife. Dies bezöge sich unter anderem auf die Handy-Ortung, den großen Lauschangriff, Observationen außerhalb der Wohnung und den Einsatz von V-Leuten.

Mit dem Plan reagiert die Bundesregierung laut der SZ auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom April zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz. Die Karlsruher Richter kassierten mit der Entscheidung weite Teile der Überwachungskompetenzen der Staatsschützer des Bundeslands als verfassungswidrig ein. Sie stellten klar, dass für das BfV dieselben hohen rechtsstaatlichen Standards gelten müssen wie für die Polizei, wenn sie vergleichbare Kompetenzen haben.

Im Lichte des Urteils soll das BfV dem Bericht zufolge insgesamt selbst stärker überwacht werden. So werde der neue "Unabhängige Kontrollrat" (UKR), der aus sechs (ehemaligen) Richtern des Bundesgerichtshofs beziehungsweise des Bundesverwaltungsgerichts besteht und seit Januar den Bundesnachrichtendienst (BND) im Blick hat, künftig auch für den Inlandsgeheimdienst zuständig sein: Der Einsatz verdeckter Agenten in extremistischen Szenen müsse von dem Gremium dann genehmigt werden. Umstritten sei noch, ob dabei Klarnamen offengelegt würden.

Der UKR soll bislang vor allem die strategische Fernmeldeaufklärung des BND kontrollieren, also die technische Überwachung von Telefonaten, SMS oder E-Mails im weltweiten Datenstrom. Dieses Organ ergänzt laut der jüngsten Reform des BND-Gesetzes die Arbeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) sowie der G10-Kommission. Es soll etwa Selektoren einsehen dürfen, um einen zweiten Gau wie nach dem ungeprüften Einsatz von NSA-Suchbegriffen zu verhindern.

Der Kontrollrat, der seine Tätigkeiten still und leise aufgenommen habe, werde schon bald einen ersten Bericht über seine bisherigen Aktivitäten vorlegen, weiß die Tagesschau. Ein eigenes Logo habe das mit insgesamt über 60 Mitarbeitern ausgestattete Gremium schon, demnächst werde es sich auch über eine eigene Webseite darstellen. Es fehle aber noch an einem eigenen Gebäude. Bislang ist der UKR in einer alten BND-Liegenschaft im Berliner Ortsteil Lichterfelde-West untergebracht.

Endgültig beendet werden soll laut SZ die seit Langem geführte Debatte über eine Befugnis des BfV zu heimlichen Online-Durchsuchungen. Neben Vertretern des Bundesinnenministeriums drängten darauf bisher vor allem Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion. Nun soll klar sein, dass die tief in die Grundrechte einschneidende Online-Durchsuchung ausschließlich der Polizei vorbehalten bleibe. Gegen die damit verknüpfte breite Lizenz zum Einsatz von Staatstrojanern sind aber ebenfalls Verfassungsbeschwerden anhängig.

Eine weitgehende Kompetenz für alle Spionagebehörden von Bund und Ländern, mithilfe digitaler Wanzen in Smartphones und Computer einzudringen sowie verschlüsselte Nachrichten, Internet-Telefonate und Video-Calls via WhatsApp & Co. mitzuschneiden, hatte der Bundestag mit dem umstrittenen Gesetz zur "Anpassung des Verfassungsschutzrechts" vorigen Sommer unter Schwarz-Rot beschlossen. Zulässig wird damit eine erweiterte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ): Agenten dürfen so die laufende Kommunikation direkt am gehackten Endgerät abgreifen, bevor sie ver- oder nachdem sie entschlüsselt wurde, sowie gespeicherte Chats und Mails. Noch weiter gehende Online-Durchsuchungen hatte die SPD verhindert.

Für den Einsatz von staatlicher und kommerzieller Überwachungssoftware will die Ampel-Koalition die Eingriffsschwellen höher legen und die bestehenden Befugnisse für die Polizei so anpassen, dass immer die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für Online-Durchsuchungen zu beachten sind. Die Staatstrojaner-Lizenz für das BfV werde im Rahmen der geplanten Überwachungsgesamtrechnung überprüft, heißt es in der Koalitionsvereinbarung. Dabei handelt es sich um ein langwieriges Projekt.

Schneller gehen könnte es mit Änderungen bei der Hackerbehörde Zitis, die unter anderem Staatstrojaner für die Sicherheitsbehörden entwickeln soll. Bislang agiert die Einrichtung ohne gesetzliche Grundlage. Die Grünen setzten nun aber kürzlich bei den Haushaltsverhandlungen einen Sperrvermerk durch, schreibt die Tagesschau. Die Zitis soll Mittel aus ihrem erneut aufgestockten Etat in Höhe von mittlerweile fast 100 Millionen Euro demnach erst bekommen, wenn das Innenministerium einen einschlägigen Gesetzentwurf vorgelegt hat.

Der Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Manuel Höferlin, erinnerte gegenüber heise online daran, dass das Regierungsbündnis in seinem Fahrplan für die Legislaturperiode eine klare Vereinbarung zu Befugnissen der Sicherheitsbehörden getroffen habe. Das Urteil aus Karlsruhe zu den Kompetenzen in Bayern bestätige seine bisherige Auffassung zu dringend nötigen Reformen. Ob die einschlägigen Regierungspläne weit genug gingen, sei zu prüfen.

Den Änderungsbedarf hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem Gutachten zu dem BVerfG-Urteil umrissen. Er stellt darin etwa zum großen Lauschangriff fest, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz bislang den Schutz des Kernbereichs der intimen Lebensgestaltung nicht ausdrücklich regele und auch keine Kontrolle aller aus der Überwachung stammenden Informationen durch eine unabhängige Stelle vorsehe. Dies gelte auch für Verweise auf diese Normen in den Gesetzen für andere Geheimdienste.

Ob bei der Kompetenz zum Orten von Mobilfunkgeräten die Erstellung von Bewegungsprofilen hinreichend ausgeschlossen sei, können die Juristen "nicht mit Sicherheit sagen". Befugnisse für Agenten des Bundes für Observationen außerhalb der Wohnung sähen aber weder eine erhöhte Eingriffsschwelle für besonders intensive Eingriffe vor noch eine unabhängige Vorabkontrolle. Zudem seien die Lizenzen für Übermittlungen von Daten an andere Behörden im In- und Ausland zu weit gestrickt.

(olb)