Rundfunkbeitrag soll steigen: ARD und ZDF fordern mehr

Die zuständige Kommission empfiehlt die Erhöhung der Rundfunkgebühr, bleibt dabei aber hinter den Wünschen der Sender zurück. Die Länder sind nicht einig.​

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(Bild: Jan von nebenan/Shutterstock.com)

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Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt, den Rundfunkbeitrag von monatlich 18,36 Euro auf 18,94 Euro zu erhöhen. Das geht aus ihrem Bericht für die Bundesländer hervor, den die KEF am Freitag in Berlin übergeben hat.

Die Entscheidung über die Höhe der Rundfunkgebühren liegt bei den Bundesländern. Sie müssen sich dabei eng an den Empfehlungen der KEF orientieren. Wann diese Entscheidung fällt, ist offen. Die Bundesländer sind in der Sache nicht einig, müssen die Entscheidung aber einstimmig treffen.

Mehrere Ministerpräsidenten haben in den vergangenen Monaten bereits deutlich gemacht, dass sie eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht mittragen werden – Stand Juni 2023 waren das die Länderchefs von Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Rainer Haseloff (CDU) hatte sich dafür ausgesprochen, die Gebühren vorübergehend einzufrieren.

Die Ministerpräsidenten, die gegen eine Erhöhung sind, sehen dafür keinen ausreichenden Rückhalt in der Bevölkerung. Sie betonen, dass die Sender von ARD, ZDF und Deutschlandradio effizienter wirtschaften müssten. Auch die Führungskrise beim ARD-Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg habe Vertrauen gekostet.

Der Rundfunkbeitrag, den die Haushalte und Firmen zahlen, finanziert im Wesentlichen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Erträge aus den Beiträgen lagen 2022 bei rund 8,57 Milliarden Euro. Für die nächste Beitragsperiode haben die Sender einen Bedarf von im Schnitt 10,7 Milliarden Euro pro Jahr angemeldet, genehmigt hat die KEF davon 10,4 Milliarden Euro pro Jahr.

Aktuell liegt der Rundfunkbeitrag in Deutschland bei 18,36 Euro pro Monat. Die Beitragsperiode läuft noch bis Ende 2024. Schon beim vergangenen Verfahren hatte sich Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung gestemmt – stand aber im Länderkreis damit alleine. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 schließlich die Erhöhung des damaligen Beitrags um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro in Kraft gesetzt.

Die ARD bedauerte, dass der Vorschlag der KEF "deutlich unter dem von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzierungsbedarf" zurückbleibe. Die Erhöhung halte mit der derzeitigen Preissteigerung nicht Schritt. "Der konkrete Vorschlag bedeutet für uns große Herausforderungen, denn künftig haben wir mehr Aufgaben als bisher", sagte der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke.

Auch das ZDF hatte bereits daraufhin gewiesen, dass die geplante Erhöhung nicht den Bedarf decke – und mit mehr Wiederholungen gedroht. "Die Haupteinsparung wird im Programm stattfinden müssen, weil das der größte Finanzposten bei uns ist", sagte Intendant Norbert Himmler Ende vergangenen Jahres der dpa.

Update

Vergleichszahlen des angemeldeten und des genehmigten Bedarfs im 5. Absatz ergänzt.

(vbr)