Landessozialgericht: Computer kein Gebrauchsgegenstand

Dem Wunsch eines Mannes, der seiner zunehmenden Sehbehinderung wegen anstelle einer Schreibmaschine beim Versorgungsamt einen PC beantragt hatte, hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz am 25.

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Von
  • Frank Möcke

Dem Wunsch eines Mannes, der seiner zunehmenden Sehbehinderung wegen anstelle einer Schreibmaschine beim Versorgungsamt einen PC beantragt hatte, hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz am 25. Juli nicht entsprochen. Das Gericht vertrat die Meinung, daß es sich bei einem PC um ein nicht mit einer Schreibmaschine vergleichbares komplettes Textverarbeitungssystem handele. Ein PC sei kein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens. Die Revision ist zugelassen. (fm)