Landgericht Frankfurt stoppt weiteren Uber-Fahrer

Per einstweiliger Verfügung untersagte das Gericht einem privaten Fahrer, über den Smartphone-Dienst UberPop vermittelte Fahrgäste ohne eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz zu transportieren.

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  • dpa

Im Streit über den Fahrdienst-Vermittler Uber hat das Landgericht Frankfurt erneut einen Fahrer gestoppt. Per einstweiliger Verfügung untersagte ihm das Gericht, über den Smartphone-Dienst UberPop vermittelte Fahrgäste ohne eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz zu transportieren. Wie in einem ähnlichen Fall vor rund einer Woche droht dem Fahrer bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

(Bild: dpa, Jens Büttner)

Nach Angaben der Genossenschaft Taxi Deutschland war auch diesmal ein privater Taxi-Unternehmer vor Gericht gezogen. "Zukünftig werden wir in allen Städten, in denen UberPop tätig wird, sofort Testfahrten machen und das rechtswidrige Geschäftsmodell des Unternehmens umgehend vor Gericht bringen", teilte die Genossenschaft der Taxizentralen am Mittwoch mit. Damit sollen die Fahrer abgeschreckt werden. Ihnen drohten dabei pro Fahrt unter anderem auch je ein Punkt in Flensburg und letztlich der Entzug des Führerscheins, sagte Dieter Schlenker, Vorsitzender von Taxi Deutschland.

Über UberPop vermittelt das kalifornische Unternehmen Fahrgäste an private Fahrer. Uber sieht sich dabei als eine Art von Mitfahrzentrale. Eine einstweilige Verfügung, die Taxi Deutschland beim Landgericht Frankfurt erwirkt hatte, hob das Gericht inzwischen aus formalen Gründen auf, betonte aber die Rechtswidrigkeit des Geschäftsmodells.

Das Taxigewerbe läuft Sturm gegen den Dienst, da es Wettbewerbsverzerrungen befürchtet und dass die Sicherheitsbestimmungen ausgehöhlt werden. Die privaten Uber-Fahrer unterziehen sich nicht den speziellen Kontrollen und hohen Auflagen für gewerbliche Taxidienste. Damit könnten sie ihre Dienste theoretisch deutlich günstiger anbieten. Und die Fahrer hafteten für alle Risiken selbst, sagte Schenker. (anw)