Lauschen neu diktiert

Der Bundesrat hat dem Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) zugestimmt. Damit müssen Telcos künftig auch Nutzer im Ausland abhören können, während eine Entlastung für kleinere Provider unter den Tisch fiel. Die Wirtschaft fordert dringend eine Entschädigungsregelung.

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Deutschland hat die Daumenschrauben bei der TK-Überwachung weiter angezogen: Bund und Länder waren sich letztlich einig, dass der Kampf gegen den Terrorismus und andere Formen schwerer Kriminalität keine Entlastung für die abhörpflichtigen Telekommunikationsunternehmen zulässt. Der Bundesrat nickte daher die heftig umstrittene Vorlage der Bundesregierung für eine weitere Novelle der TKÜV ohne Hinzufügen einer eigenen Note ab. Eine vom Wirtschaftsausschuss der Länderkammer einstimmig angeratene Lockerung der Lauschbestimmungen für kleine Provider fand bei den Ministerpräsidenten keine Mehrheit.

Die TKÜV regelt die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen für den „kleinen“ (auch E-Mail und SMS umfassenden) Lauschangriff und ist seit Jahren ein heißes Eisen. Wer in welchem Fall abhören darf, ist in der Strafprozessordnung und neuerdings auch in den Überwachungsgesetzen der Länder festgelegt. Gemäß den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bestimmt die TKÜV aber mit, wie Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis konkret gehandhabt werden sollen. Einzelheiten, etwa zum besonders umstrittenen Einsatz der E-Mail-Überwachung, werden in einer Technischen Richtlinie dargelegt [1].

Die Ländervertreter konnten sich allein zu einer Empfehlung durchringen, in der sie die Bundesregierung auffordern, „unverzüglich eine Verordnung zur angemessenen Entschädigung von Telekommunikations-Netzbetreibern für die erbrachten Leistungen laufender Telekommunikations-Überwachungen“ vorzulegen. Eine rasche Definition verbindlicher und transparenter Bestimmungen hierzu sei sowohl im Interesse der Wirtschaft als auch der Sicherheitsbehörden. Die betroffenen Unternehmen halten diesen Schritt gleichfalls für überfällig: „Um Planungssicherheit zu geben, hätte der Erlass gleichzeitig mit Inkrafttreten der Verordnung vorliegen müssen“, beklagt Joachim Grützner, Geschäftsführer des Branchenverbands VATM. Es sei „nicht länger hinnehmbar“, dass die vom TKG seit mehr als einem Jahr vorgeschriebene Entschädigungsregelung weiter auf sich warten lasse. Ähnliche Töne kommen vom Bitkom und vom eco, die gemeinsam mit Bundestagsabgeordneten sowohl den ursprünglichen Novellenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums als auch die nur leicht korrigierte Fassung des Kabinetts im Vorfeld scharf kritisiert hatten [2].

Selbst wenn die künftige Bundesregierung der Empfehlung des Bundesrats nachkommt, würden damit aber nur laufende Kosten für durchgeführte Abhörmaßnahmen vergütet. Aufwendiges technisches Equipment etwa für die E-Mail-Überwachung müssten die TK-Anbieter weiter aus eigener Tasche bezahlen - obwohl teure Gerätschaften wie die für Hochsicherheitsbereiche ausgelegten SINA-Verschlüsselungsboxen von den Strafverfolgern bislang nur wenig genutzt werden. Vorherrschende Praxis ist vielmehr die Übergabe der mitgeschnittenen Daten auf CD-ROMs. „Die Geheimdienste und Ermittler wollen ständig ein neues Spielzeug“, schimpft eco-Vorstand Michael Rotert. Dabei sei die technische Ausrüstung der Sicherheitsbehörden mangelhaft und eine angemessene Datenverarbeitung kaum möglich.

Die Wirtschaftspolitiker des Bundesrats hatten dafür plädiert, eine größere Anzahl mittelständischer Provider von der Verbindlichkeit auszunehmen, Abhörboxen permanent vorzuhalten. Diesen Vorzug genießen bislang nur Betreiber öffentlicher TK-Anlagen, die weniger als 1000 Teilnehmer oder Nutzungsberechtigte haben. Der Grenzwert sollte auf 20 000 Teilnehmer angehoben werden. Zur Begründung hieß es, dass damit Anbieter aus der Vorhalteverpflichtung für technische Überwachungsvorrichtungen heraus gefallen wären, „die auf der Grundlage der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre seltener als einmal in drei Jahren eine Anordnung zur Umsetzung einer Überwachungsmaßnahme umzusetzen hätten.“ Diesem Ansinnen erteilten die Ministerpräsidenten jedoch mit breiter Mehrheit eine Absage, obwohl die eigentliche Abhörauflage von der Bagatellklausel unberührt geblieben wäre.

Kritisch bewertet die Wirtschaft zudem die Ausdehnung der „Auslandskopf-Überwachung“ auf alle Betreiber mit internationalen Netzknotenpunkten. Bei dem verfassungsrechtlich prekären Lauschangriff ist vom Beschuldigten oder dem Nachrichtenversender, dessen Telekommunikation überwacht werden soll, lediglich ein bestimmter ausländischer TK-Anschluss bekannt. Die Bundesregierung hält das Abhören von Nutzern im Ausland aber für rechtmäßig, weil die eigentliche Überwachung technisch noch im eigenen Territorium ansetze. Laut Grützner hat nun eine Vielzahl von Betreibern zusätzliche Kosten in Millionenhöhe für die „kritische technische Aufrüstung“ einzuplanen, da eine Transitfunktion ihrer Netze im Zeitalter des globalen Datentransfers kaum zu vermeiden sei.

Angaben zum Standort eines Handys müssen Mobilfunkbetreiber künftig zudem „mit der größtmöglichen Genauigkeit“ machen, „die in dem das Mobilfunkgerät versorgenden Netz für diesen Standort üblicherweise zur Verfügung steht“. Auch hier sind die Auswertungsfunktionen im Zweifelsfall deutlich nachzubessern. Die Klärung weiterer Streitpunkte wie die Frage, ob die Handy-Gerätenummer (IMEI) zum Einleiten einer Abhörmaßnahme ausreicht, haben Bund und Länder verschoben. Entsprechende Bestimmungen sollen erst im Rahmen der ebenfalls zu überarbeitenden Technischen Richtlinie durch die zuständige Bundesnetzagentur festgelegt werden.

Für Volker Kitz, Rechtsexperte beim Bitkom, zeichnet sich „insgesamt eine alarmierende Entwicklung ab: Die gesetzlichen Grundlagen der Überwachung werden stetig ausgeweitet. Gleichzeitig hat die Bundesregierung gerade festgestellt, dass die Anzahl der Überwachungsfälle sprunghaft angestiegen ist. Was früher wegen des schweren Grundrechtseingriffs als absolutes Ausnahmeinstrument galt, avanciert langsam zum Standardmittel.“

[1] Stefan Krempl, In der Abhörfalle, E-Mail-Überwachung setzt Providern zu, c't 26/04, S. 100

[2] Stefan Krempl, Kennung XY unbestimmt, Entwurf zur neuen Lauschverordnung ist weit gestrickt (pmz)