Leistungsschutzrecht: Google schließt erste Verträge mit deutschen Verlagen

"Spiegel", "Zeit", "Handelsblatt" & Co. gehören zu den ersten hierzulande, denen Google Vergütungen nach dem neuen Leistungsschutzrecht zahlt.

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(Bild: Photo Kozyr/Shutterstock.com)

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Im Streit über das Leistungsschutzrecht von Presseverlegern im Internet gibt es auch hierzulande erste Einigungen. Googles Chef für Zentraleuropa, Philipp Justus, hat am Donnerstag bekanntgegeben, dass der US-Konzern mit ersten deutschen Verlagen und deren Publikationen wie "Spiegel", "Zeit", "Handelsblatt", "Tagesspiegel" und Ströer (T-Online) entsprechende Nutzungsverträge abgeschlossen hat. Über damit verknüpfte konkrete Summen hüllte er sich in Schweigen.

Die Deals umfassen auch Veröffentlichungen und Portale wie "Wirtschaftswoche", Watson, Giga, "Potsdamer Neueste Nachrichten" und das "Manager Magazin", die von den genannte Verlagen mit herausgegeben werden. Zu den Vertragspartnern gehören zudem die Online-Publikationen Golem und Netzwelt. Eine Reihe weiterer Gespräche mit großen und kleineren Verlagen befinden sich Justus zufolge "in einem fortgeschrittenen Stadium".

Die Zahlungen an die Verlage richteten sich nach urheberrechtlichen Grundsätzen und erfolgten nach einheitlichen Kriterien, betonte der Google-Manager. Die Verträge basierten auf wesentlichen Aspekten des neuen Leistungsschutzrechtes: Demnach würden sehr kurze Auszüge von Pressetexten aufgrund der "Snippet-Ausnahme" nicht erfasst. Obwohl das Gesetz den Umfang geschützter Inhalte nicht genau definiere, habe man sich entschieden, Lizenzverträge für "erweiterte Vorschauen von Nachrichten" abzuschließen. Diese Ansichten werden in Googles Nachrichtensuche "News" speziell hervorgehoben und präsentiert.

"Die Dienste von Google schaffen in Form von Traffic, Werbetechnologie und finanzieller Förderung einen erheblichen Mehrwert für Verlage", betonte Justus Bei der überwiegenden Mehrheit von Suchanfragen mit Nachrichtenbezug schalte das Unternehmen auch keine Anzeigen und verdiene so damit "kein Geld". Ferner hätten Verlage immer die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob ihre Inhalte in der Suche angezeigt werden oder nicht.

Parallel verhandelt Google nach Unternehmensangaben auch mit der Verwertungsgesellschaft Corint Media. Diese verlangte jüngst eine Lizenzgebühr von 420 Millionen Euro für 2022 von dem Suchmaschinenbetreiber. Der Konzern wies die Ansprüche als "haltlos" zurück. Man sei weiterhin besorgt "angesichts der weder wirtschaftlich noch rechtlich begründeten Forderungen", heißt es nun dazu. Trotzdem werde an einer Einigung gearbeitet.

Die Auseinandersetzung zieht sich seit Jahren hin, hat aber durch die EU-Urheberrechtsreform und das darin verankerte neue Leistungsschutzrecht an Gewicht gewonnen. Der Bundestag setzte die Vorgaben im Mai um, sie traten kurz darauf in Kraft. Gerade verständigte sich Google auch mit der französischen Nachrichtenagentur AFP auf eine Vergütungsvereinbarung. Facebook bezahlt französische Verleger ebenfalls bald für die Nutzung von Nachrichten. Der Social-Media-Betreiber hat bereits seit Mai hierzulande Übereinkünfte mit zahlreichen Verlagen für seinen Bereich Facebook News erzielt.

(mho)