Microsoft-Kritiker: Kartellauflagen nicht erfüllt

Der Interessenverband ProComp, dem unter anderem Sun, Corel und Oracle angehören, kritisiert die in den Service Packs für Windows 2000 und XP nachgerüsteten Funktionen -- sie sollen die Auflagen im Prozess gegen Microsoft nur unzureichend erfüllen.

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Von
  • Peter Siering

Erneut meldet sich der US-amerikanische Interessenverband "Project to promote competition & innovation in the digital age" (ProComp) im gegen Microsoft anhängigen Kartellverfahren zu Wort: In einem Brief an den Leiter der Kartellabteilung erklärt der Verband detailliert, warum die mit den aktuellen Service Packs für Windows 2000 und XP ergänzten Funktionen nicht reichen, um die Auflagen zu erfüllen, die Microsoft in einem Vergleichsvorschlag mit den Kartellbehörden ausgehandelt hat. Laut ProComp erschwert Microsoft den Zugang zu den neuen Funktionen erheblich, um die Middleware, sprich Browser, E-Mail, Messenger und so weiter, durch Fremdprodukte zu ersetzen.

So sollen die sonst an allen möglichen und unmöglichen Stellen des Systems anzutreffenden Bedienhilfen für die neue Funktion vollständig fehlen und die Funktionen ohnehin im System versteckt sein -- die herausragende Einordnung an oberster Stelle im Startmenü und auf dem Desktop, wie es der Vergleichsvorschlag fordere, habe Microsoft absichtlich nicht vorgenommen. Einzelne Funktionen, etwa Windows-Angebote zur Online-Schnäppchenjagd nach CDs führe immer noch zu einem Aufruf des Internet Explorer, obwohl das gar nicht nötig wäre. Ferner streikt das Online-Update, wenn man es mit einem Fremd-Browser aufsucht.

Entsprechend fordern die Mitbewerber das Gericht auf, im Detail zu prüfen, ob die Auflagen aus dem Vergleichsvorschlag tatsächlich von Microsoft eingehalten werden. Sie empfehlen den Richtern dabei auch die Kommentare der Industrie zu berücksichtigen. ProComp legt Wert darauf, dass sein Brief nur die Auflagen aus dem Vorschlag betrifft, die sich mit der Integration der Middleware respektive die zu verbessernde Integration von Produkten der Mitbewerber beschäftigt. Über die ebenfalls im Rahmen des Vorschlags für Microsoft erteilte Auflage, Programmierschnittstellen und Protokolle offenzulegen, will sich ProComp separat äußern.

Ob die außergerichtliche Einigung zwischen Microsoft und dem US-Justizministerium vom Gericht akzeptiert wird oder Richterin Colleen Kollar-Kotelly weitergehende Auflagen verfügt, soll sich noch in diesem Herbst entscheiden. (ps)