Montag: Turbulenzen bei Spyware-Hersteller, Streaming übertrifft klassisches TV

Rücktritt und Entlassungen bei NSO + Streaming populärer als TV + Urheberrecht bei Gebäudefotos + Lieferkette angespannt bei Glasfaser + Podcast zu Gebraucht-IT

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Mensch vor Notebook hält Handy

(Bild: Shutterstock / Motortion Films)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Frank Schräer

Die für die Pegasus-Spyware bekannte (oder berüchtigte) Software-Firma NSO Group ist in Schieflage geraten. Der Chef ist zurückgetreten und viele Mitarbeiter werden entlassen. Streaming ist hingegen populärer als je zuvor. In den USA hatten die Streaming-Dienste zuletzt erstmals mehr Zuschauer als die TV-Kabelanbieter, aber ist das in Deutschland ähnlich? Nicht nur hierzulande gilt das Urheberrecht, aber das wird beim eigenen Fotografieren gern außer Acht gelassen. Die Rechtslage ist nur auf den ersten Blick etwas undurchsichtig – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Das israelische Softwareunternehmen NSO Group steckt in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die Firma für Überwachungstechnik wolle sich auf bevorstehende Herausforderungen einstellen und werde daher ein Spar- und Restrukturierungsprogramm umsetzen. Im Zuge dessen sollen 100 der insgesamt etwa 750 Mitarbeiter entlassen werden und der bisherige CEO des Unternehmens von seiner Rolle zurücktreten. Diese Maßnahmen sollen Käufer anlocken für den Spyware-Hersteller: NSO Group-Chef tritt zurück, Mitarbeiter entlassen.

Im Juli haben die Streaming-Dienste in den USA den größten Anteil der TV-Zuschauer für sich verbuchen können. Die Streaming-Dienste konnten bereits in der Vergangenheit die Zuschauerzahlen der TV-Anbieter übertreffen, "aber dies ist das erste Mal, dass sie auch die der Kabelanbieter übertrafen", so ein Anbieter von Publikumsmessung. In Deutschland sind sich die Studien derweil uneins. Zwar wächst der Streaming-Konsum auch hierzulande, aber lineares Fernsehen kann sich noch behaupten, sagen Studien: Streaming schlägt klassisches TV – oder doch nicht?

Besonders im Urlaub möchte man möglichst viele Erinnerungen festhalten. Auf der Kamera sammeln sich Selfies und Schnappschüsse von Sehenswürdigkeiten. Darunter auch Gebäude, aber ist das überhaupt erlaubt? Dabei gilt das Urheberrecht für Bauwerke erst ab einer gewissen "Schöpfungshöhe". Das bedeutet: Ein Gebäude muss das Ergebnis einer persönlichen geistigen Schöpfung darstellen. Stehen die Gebäude an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen und sieht man sie von dort aus, greift die Panoramafreiheit des Urheberrechts: Wann das Fotografieren von Gebäuden erlaubt ist.

Glasfaserkabel entwickeln sich zu einem weltweit knappen Gut und der Mangel könnte Digitalisierung und Wachstum gefährden, warnen Marktforscher. Das könnte den Ausbau von Netzinfrastruktur und Rechenzentren auch in Europa bremsen. Netzbetreiber beobachten die Entwicklung genau, geben aber noch Entwarnung. Demnach sei die Lage angespannt, aber nicht ernst. Die Unternehmen beklagen längere Lieferzeiten und höhere Preise, weil Rohstoffe und Kapazitäten knapp sind, aber Lieferausfälle seien keine zu befürchten bei Glasfaser: Noch keine Bückware, aber Lieferkette angespannt.

Nur wenige Aufgaben erfordern die Leistungsfähigkeit von Neugeräten, da tut es auch ein älteres Modell. Zu alt wiederum dürfen PC, Notebook, Smartphone, Tablet und Drucker nicht sein, defekt erst recht nicht, und auch nicht überteuert. Im Podcast c't Uplink geben die c't-Redakteure Tipps, wo Sie die Gebrauchtgeräte bekommen, wie das mit Gewährleistung und Rückgabe funktioniert und warum Sie gerade momentan die Gebraucht- und Neupreise sorgfältig miteinander vergleichen müssen. Bei Laserdruckern können Sie gute Schnäppchen machen, erklärt c’t uplink 44.5: Geld sparen mit gebrauchter IT.

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