Musikindustrie verlangt Namen von Tauschbörsen-Nutzern

Die Recording Industry Association of America fordert Internet-Provider auf, Namen von mutmaßlichen Musikpiraten herauszugeben. Dem US-Kongress liegt ein Gesetzentwurf vor, der harte Strafe vorsieht.

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Im Kampf gegen Musikpiraterie verlangt die Unterhaltungsindustrie jetzt von Internetanbietern die Namen von Kunden, die kostenlos Musik herunterladen oder anbieten. Sobald die Daten vorliegen, würden diese Internetnutzer wegen Verletzung von Urherberrechten verklagt, kündigt die Recording Industry Association of America (RIAA) an. Noch in diesem Sommer sollen einige hundert Klagen erhoben werden.

Durch die vorläufige Entscheidung im "Fall Verizon" werde es möglich, gegen private Nutzer von Musiktauschbörsen wie Kazaa oder Grokster vorzugehen. Anbieter von Internetzugängen wie AOL oder Microsoft seien verpflichtet, beim Verdacht auf grobe Urheberrechtsverletzungen Daten zur Identifizierung ihrer Kunden herauszugeben.

Die RIAA will diejenigen, die über Tauschbörsen im großen Stil Musiktitel ohne Lizenz anbieten, auf zehntausende von US-Dollar verklagen. Als einer der ersten Internetanbieter kündigte die US-amerikanische Firma Earthlink -- unter Protest -- an, Namen von drei Kunden weiterzugeben. Die Loyola University Chicago sei der Aufforderung der RIAA nachgekommen, Namen von zwei Studenten preiszugeben, die unter Verdacht stehen, urheberrechtlich geschützte Titel über das Hochschulnetz verbreitet zu haben.

Für Tauschbörsianer könnten härtere Zeiten anbrechen, sollte ein neuer Gesetzentwurf den US-amerikanischen Kongress passieren. Am gestrigen Mittwoch wurde dem Parlament der Author, Consumer and Computer Owner Protection and Security Act (ACCOPS) vorgelegt. Er sieht unter anderem Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren und eine Geldbuße von 250.000 US-Dollar für den Upload einer Single vor.

Hinter dem Vorschlag stecken die demokratischen Abgeordneten John Conyers Jr. und Howard Berman. Vergangenes Jahr hatte sich Berman durch einen Gesetzentwurf hervorgetan, der es Copyright-Eignern erlaubt hätte, auf eigene Faust mit entsprechenden technischen Mitteln den Tausch von Dateien auf dezentralen Peer-to-Peer-Netzwerken wie Gnutella oder KaZaa zu unterbrechen. Im Februar zog Berman den Entwurf zurück. Angeblich aber wird der Entwurf derzeit überarbeitet.

In US-amerikanischen Medien wird der Anwalt der Bürgerrechtsvereinigung Electronic Frontier Foundation, Jason Schultz, zitiert: "ACOPPS zeigt, dass die Musik- und Filmindustrie sich nicht um Kollateralschäden kümmert, die sie durch ihre Aktionen verursacht." Es gebe bereits ausreichend gesetzliche Handhabe gegen Urheberrechtsverletzungen. Dieser Gesetzentwurf erscheint ihm als Verzweiflungstat.

Siehe dazu in Telepolis: (anw)