NSA-Ausschuss: BND-NSA-Kooperation Eikonal war "im höchsten Maße unredlich"

Hans de With, früherer Vorsitzender der G10-Kommission des Bundestags, hält es für nötig, die Bedingungen für die Rasterfahndung des BND neu zu formulieren. Das BND-NSA-Projekt Eikonal bezeichnete er als unverhältnismäßig.

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Der Skandal erreicht den Bundestag

(Bild: Deutscher Bundestag / Simone M. Neumann / NSA)

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Denn sie wussten nicht, was sie taten: Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat die parlamentarische G10-Kommission, die für die Kontrolle eines Teils der BND-Überwachungstätigkeit zuständig ist, im Unklaren über die Operation Eikonal gelassen. "Ich habe davon erst aus der Presse erfahren", erklärte der damalige Vorsitzende des Gremiums, Hans de With, am Donnerstag im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags. Im Rahmen von Eikonal leiteten die deutschen Spione große Datenmengen bei einem Netzknoten der Deutschen Telekom in Frankfurt aus und gefiltert an die NSA weiter.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Der BND hatte sich nach einigem juristischen Hin und Her eine Anordnung für das Projekt bei der dafür zuständigen G10-Kommission geholt. Prinzipiell sei dieser Schritt richtig gewesen, gab der Zeuge zu Protokoll. Wenn deutsche Telekommunikationsverkehre betroffen seien, "bedarf es einer Genehmigung, egal, was für ein Rattenschwanz noch dranhängt".

Allerdings hat der BND seine parlamentarischen Kontrolleure über das brisante "Anhängsel" nicht informiert. Dabei ging es um die gesamten Transit- beziehungsweise "Routineverkehre", die aus dem Ausland stammten und über den Knoten der Telekom geleitet wurden. Ohne Anordnung wäre der BND nicht legal an die zugehörigen Kommunikationsinhalte und Metadaten herangekommen und hätte davon auch nichts an die NSA übermitteln können.

Eine solche "Verquickung von Maßnahmen hätte uns mitgeteilt werden müssen", betonte de With. Der BND hätte das ungewöhnliche Verfahren den Kommissionsmitgliedern "differenziert darlegen müssen". Wenn der Auslandsgeheimdienst eine "vorgeschobene Genehmigung" genommen hätte, um an das Kabel heranzukommen, "wäre das im höchsten Maße unredlich". In diesem Fall hätte das Gremium die Verhältnismäßigkeit der Operation nicht prüfen können, die de With im Nachhinein nicht gegeben sieht: "Ich hätte gesagt, das geht nicht." Er wäre in diesem Fall getäuscht worden und hätte sich düpiert gefühlt.

Berichten zufolge funktionierte der vom BND bei Eikonal eingesetzte Filter nicht wirklich; fünf Prozent Daten Deutscher sollen anfangs durchgerutscht sein. "Das wäre der Knackpunkt gewesen", meint der Ex-SPD-Abgeordnete heute. Der Geheimdienst habe dem Kontrollgremium seine Filtersysteme aber nie vorgestellt. Diese hätten bei Entscheidungen der Kommission so auch keine Rolle spielen können. Er erinnere sich auch nicht daran, über den Einsatz von US-Selektoren zur Zielauswahl bei einer Aktion auf Basis einer G10-Anordnung in Kenntnis gesetzt worden zu sein.

Im Prinzip stelle der BND "konkrete, präzise" Überwachungsanträge, meinte de With. Details dazu wollte er nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit preisgeben. Man sei aber davon ausgegangen, dass es damit "seine Richtigkeit hat". Die Mitglieder hätten etwa gewusst, "wie die Stränge verlaufen", die der Dienst überwachen wollte. Zudem sei immer erwähnt worden, dass bei der umstrittenen "strategischen Fernmeldeaufklärung" nur 20 Prozent der ausgewählten Übertragungswege erfasst werden dürften. Es habe keine Anhaltspunkte gegeben, um am Einhalten dieser vom BND weit gefassten Auflage zu zweifeln: "Wir hatten keine Hinweise auf Tricksereien."

Die strategische Überwachung des BND bezeichnete der Sozialdemokrat als verdachts-, aber nicht auflagen- oder anhaltslose Rasterfahndung. Davon zu unterscheiden seien die Überwachungsmaßnahmen mit reinem Auslandsbezug im Einklang mit der Theorie des "offenen Himmels". Dieser nicht unabhängig kontrollierte Anteil sei dem Vernehmen nach größer als der gesamte genehmigungspflichtige Rest, aber auch die G10-Kommission wisse darüber nichts Genaues.

Insgesamt plädierte de With für eine Generalrevision der Gesetzesgrundlagen für die Spionageaktivitäten des BND. Die Vorgaben müssten "ganz gründlich durchforstet und neu formuliert werden". Er persönlich sei dafür, das Abhören und Datensammeln im "offenen Himmel" vom Schutz des Fernmeldegeheimnisses erfasst zu sehen und der Kontrolle der G10-Kommission zu unterstellen.

Wie Verfassungsrechtler gehe er davon aus, dass der entsprechende Artikel 10 Grundgesetz auch für Ausländer gelte, betonte de With. Zu klären sei ferner, wie die Weitergabe personenbeziehbarer Daten wie IP-Adressen an Dritte durch den BND besser überprüft werden könne. Derzeit müsse die Kommission darüber nicht informiert werden. Zuvor hatte der Ex-Bundesdatenschützer Peter Schaar große Lücken bei der Geheimdienstkontrolle ausgemacht. (jk)