Napster-Chef: Gericht hat die Musik-Tauschbörsen nicht verstanden

Vor einem Berufungsgericht in San Francisco haben Napster-Anwälte jetzt einen Schriftsatz zu den Vorwürfen gegen die Musik-Tauschbörse eingereicht.

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Von
  • Axel Vahldiek

Vor einem Berufungsgericht in San Francisco haben Napster-Anwälte jetzt einen Schriftsatz zu den Vorwürfen gegen die Musik-Tauschbörse eingereicht. Darin werden vor allem Bezirks-Richterin Marilyn Hall Patel heftige Vorwürfe gemacht. Patel hatte eine einstweilige Verfügung erlassen, derzufolge Napster eigentlich hätte vom Netz gehen müssen. Diese Entscheidung wurde vom Berufungsgericht des 9. US-Gerichtsbezirks quasi in letzter Minute aufgehoben.

Hank Barry, CEO von Napster, wirft dem Bezirksgericht vor, die Technologie der MP3-Tauschbörse nicht verstanden zu haben. Das Gericht habe Studien nicht berücksichtigt, denen zufolge User durch Napster mehr CDs kaufen würden als ohne. Die User würden Napster lediglich als Hilfe zur Kaufentscheidung benutzen. Napster-Anwalt Jonathan Schiller sieht auch keine rechtliche Grundlage für eine Verurteilung von Napster: Wenn die User selbst nicht gegen das Gesetz verstoßen würden, könnte Napster auch nicht wegen Beihilfe dazu verurteilt werden. Und das Tauschen von Musiktiteln zwischen Privatleuten sei legal.

Die Recording Industry Association of America (RIAA), Gegner Napsters in diesem Fall, hat jetzt bis zum 8. September Zeit, auf den Schriftsatz von Napster zu antworten. (axv)