NetzDG-Verstöße: Facebook hat fünf Millionen Euro an Strafen gezahlt

Ein wenig nutzerfreundliches Beschwerdeverfahren und fehlende Angaben im Transparenzbericht nach dem NetzDG kommen Facebook teuer zu stehen.

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(Bild: nitpicker/Shutterstock.com)

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Heimlich, still und leise hat Facebook mehrere Verfahren wegen Verstößen gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) abgeschlossen und dafür zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt fünf Millionen Euro an die Staatskasse überwiesen. Dies berichtet der Tagesspiegel in seinem Newsletter "Background Digitalisierung & KI". Das 2018 in Kraft getretene Gesetz regelt unter anderem den Umgang von Betreibern sozialer Netzwerke mit strafrechtlich relevanten Hasskommentaren.

In einem der beiden Fälle geht es um eine Entscheidung des Bundesamts für Justiz (BfJ), das im Juli 2019 das erste NetzDG-Bußgeld überhaupt gegen Facebook verhängt hatte. Die Forderung belief sich damals auf zwei Millionen Euro. Die Behörde begründete die Strafe damit, dass das kalifornische Unternehmen in seinem halbjährlich fälligen Transparenzbericht unvollständige Angaben gemacht habe. Der Konzern legte zunächst Einspruch gegen den Bescheid ein und verhandelte knapp zwei Jahre mit dem BfJ, zog im Juni seine Beschwerde aber zurück.

Im Juli belegte die staatliche Kontrollinstanz Facebook zusätzlich mit einem Bußgeld in Höhe von drei Millionen Euro. Der US-Konzern zahlte diese Strafe diesmal, ohne mit der Wimper zu zucken. Das BfJ hatte hier moniert, dass Facebooks Beschwerdeverfahren für rechtswidrige Inhalte nicht den gesetzlichen Vorgaben an die einfache Erreichbarkeit entspreche.

Der Plattformbetreiber setzte lange auf einen "gesonderten Meldeweg". Mitglieder mussten ein spezielles Formular für Beschwerden ausfüllen. Erst 2020 testete der Anbieter neue Optionen, bei denen Nutzer über einen zusätzlichen Link in der Menüauswahl eines jeden Inhalts zum NetzDG-Meldeformular gelangen. Dieses Verfahren ist auch offen für Nicht-Mitglieder. Im ersten Halbjahr 2021 wies das Unternehmen nun aufgrund des neuen Meldeverfahrens in seinem aktuellen Transparenzbericht einen Anstieg der Eingaben um 1844 Prozent auf 77.671 Beschwerden aus.

"Wir haben uns mit dem Bundesamt für Justiz umfassend geeinigt", bestätigte ein Facebook-Sprecher gegenüber heise online. Der Konzern habe das NetzDG-Beschwerdeverfahren auf Facebook und Instagram Anfang 2021 angepasst. Seitdem könnten alle Nutzer in Deutschland das NetzDG-Meldeformular zusätzlich über einen Link neben dem Inhalt erreichen. Teil der Einigung seien auch die Rücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid von 2019 und ein zusätzliches Bußgeld gewesen. Beide Strafen seien daraufhin bezahlt worden.

Facebook ist nicht die einzige Betreiberfirma, gegen die das in Bonn ansässige Bundesamt für Justiz vorgeht. Insgesamt liefen zum Stichtag 31. August 48 Bußgeldverfahren gegen verschiedene Anbieter, erklärte ein Sprecher der Behörde dem Tagesspiegel. In insgesamt sieben Fällen sei bereits eine entsprechende Sanktion verhängt worden. Getroffen hat es etwa auch das umstrittene Rechtsaußen-Portal gab.com. Die US-Macher der Twitter-Alternative sahen sich mit einer Strafanforderung in Höhe von 30.000 Euro konfrontiert.

Andererseits klagt Facebook – wie Google mit der Tochterfirma YouTube – mittlerweile gegen jüngste Änderungen am NetzDG. Hauptsächlich geht es um die neue Meldepflicht von Betreibern großer sozialer Netzwerke für strafrechtlich relevante Inhalte ans Bundeskriminalamt (BKA), die der Bundestag mit dem Gesetz "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" einführte, sowie das sogenannte Gegenvorstellungsverfahren für Mitglieder bei entfernten Beiträgen.

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Die verwaltungsrechtliche Klage sei vor Kurzem eingereicht worden, berichtete der Facebook-Sprecher gegenüber heise online. "Wir tolerieren keine Hassrede und unterstützen die Ziele des NetzDG." Die aktuellen Richtlinien und Prozesse entsprächen dem ursprünglichen Gesetz. Die kürzlich verabschiedeten Verschärfungen griffen aber in die Grundrechte der Nutzer ein und stünden "im Widerspruch zum EU-Recht".

(bme)