Neues Jugendschutzgesetz: USK erwartet höhere Alterseinstufungen​

Mit den neuen Vorschriften müssen für die Altersbewertung von Spielen auch Interaktionsrisiken berücksichtigt werden. Die USK sieht sich gut dafür gerüstet.

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(Bild: George Rudy/Shutterstock.com)

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Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat die umstrittene Novelle des Jugendschutzgesetzes. Die Reform bringt umfangreiche Änderungen bei der Prüfung von Computer- und Videospielen mit sich, die nach der noch ausstehenden Verkündung des Normenwerks im Bundesgesetzblatt planmäßig am 1. Mai in Kraft treten dürften. Prinzipiell sollen Filme oder Games damit künftig die gleiche Alterseinstufung bekommen unabhängig davon, ob sie online gestreamt oder im Geschäft an der Ladentheke verkauft werden.

Einrichtungen der freiwilligen Selbstregulierung wie die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) oder zertifizierte Jugendschutzbeauftragte müssen bei der Vergabe von Alterskennzeichen nun auch Zusatzfunktionen eines Spiels berücksichtigen, nicht mehr nur den Inhalt. Insbesondere Kontaktmöglichkeiten, die zu Cybermobbing, Anmache und Missbrauch führen können, sollen bei Computerspielen künftig zu einer Freigabe erst für eine höhere Altersklasse führen. Dies gilt auch für Kostenfallen etwa durch In-Game-Käufe und Lootboxen sowie "glücksspielsimulierende Elemente".

Der Bundestag hatte den Entwurf der Bundesregierung erweitert und die Erfassung von Zusatzinformationen in Form von "Deskriptoren" vorgesehen. "Interaktionsrisiken" sollen nur in eine Bewertung einfließen, wenn sie "auf Dauer angelegter Bestandteil des Mediums sind". Die von der USK ermittelten Alterskennzeichen werden dann von staatlichen Stellen per Verwaltungsakt vergeben. Darüber hinaus gibt die USK im Rahmen der International Age Rating Coalition (IARC) jährlich Millionen Alterseinschätzungen bereits mit Deskriptoren heraus, die nun auch im klassischen Prüfverfahren gesetzlich verankert sind.

"In Einzelfällen kann es dabei auch zu einer höheren Alterseinstufung kommen, wenn ein zusätzlicher Hinweis aufgrund eines signifikant erhöhten Risikos nicht ausreichend ist", unterstreicht die USK. Bei der Abwägung müsse man ferner künftig auch Vorsorgemaßnahmen des Anbieters einbeziehen. Insgesamt sieht sich die USK so gut vorbereitet auf die neuen Regeln, die "das funktionierende System des Jugendmedienschutzes" erweiterten und das hierzulande seit fast zehn Jahren praktizierte IARC-System gesetzlich anerkennten. Als ihre Aufgabe sieht es die USK nun, die Reform in die Praxis umzusetzen und die Auswirkungen für den Bereich der Alterskennzeichnung im Austausch mit den Behörden mitzubestimmen.

Kommerzielle Diensteanbieter müssen laut der Novelle durch "angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen" für den Jugendmedienschutz Sorge tragen. Vor allem Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook, TikTok, Twitter oder YouTube werden verpflichtet, ein "Melde- und Abhilfeverfahrens mit einer für Kinder und Jugendliche geeigneten Benutzerführung" sowie ein "Einstufungssystem für nutzergenerierte audiovisuelle Inhalte" bereitzustellen. Ausgenommen sind private Blogs, gemeinnützige Angebote und Startups. Eine "Relevanzschwelle" soll eingeführt werden.

Um die Vorgaben effektiv durchzusetzen, wird die bestehende Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt. Sie soll Verstöße auch gegenüber ausländischen Anbietern ahnden und sicherstellen, dass die vom Gesetz erfassten Plattformen und Messenger-Dienste ihren Vorsorgepflichten nachkommen. Verbände wie Bitkom und Game hatten im Gesetzgebungsverfahren mehrfach moniert, dass gut funktionierende Instrumente geschwächt würden. Das Bundesfamilienministerium verweist dagegen darauf, dass etwa Ärzte-, Kinderschutz-, Familien- und Jugendverbände hinter der Novelle stünden.

(vbr)