Neuvergabe der Funkfrequenzen im EU-Telecom-Paket umkämpft

Vertreter des EU-Parlaments, des Rats und der Kommission haben sich darauf verständigt, die Marktkräfte bei der Aufteilung der "digitalen Dividende" im Funkbereich stärker zum Zuge kommen zu lassen.

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Vertreter des EU-Parlaments, des Rats und der Kommission haben sich darauf verständigt, die Marktkräfte bei der Neuvergabe von Funkfrequenzen stärker zum Zuge kommen zu lassen. Die Einigung kam bei ersten Gesprächen im Rahmen des sogenannten Trilog-Verfahrens zur Novellierung des EU-Telecom-Pakets am gestrigen Dienstagabend in Brüssel zustande.

Es geht vor allem um die Aufteilung der viel beschworenen "digitalen Dividende", also von Spektrumsbereichen, die mit dem Umstieg aufs Digitalfernsehen frei werden. Der Änderungsantrag der Abgeordneten aus der 1. Lesung des Telecom-Pakets, wonach Frequenzen prinzipiell als öffentliches Gut gefasst werden sollten, sei im Rahmen des Kompromisses in einen nicht einklagbaren Erwägungsgrund umgewandelt worden, beklagte Helga Trüpel, grüne Vizechefin des Kulturausschusses im EU-Parlament, die ausgemachte Linie gegenüber heise online. Dabei handle es sich um eine Schwächung der Vorgaben der Volksvertreter.

Die für Telekommunikation und Medien zuständige EU-Kommissarin, Viviane Reding, möchte seit Langem die Aufteilung auch der leistungsfähigen, derzeit noch von Rundfunksendern beanspruchten Frequenzbänder dem freien Markt überlassen und somit die Position der Telcos stärken. Unter anderem die Grünen aber wollen sich mit der jetzt gefundenen Fassung aber nicht zufrieden geben.

Weiter völlig offen ist die Besetzung und die Kompetenzzuteilung für die geplante übergeordnete EU-Regulierungsinstanz. Gemeinsam sind der Rat und das Parlament gegen eine Superaufsichtsbehörde mit weitgehenden Veto-Rechten, welche die Kommission gern installiert sähe. Von vornherein ausgeklammert hatten die Gesprächspartner für den gestrigen Termin die nicht weniger umkämpfte Frage über den Einbau von Vorstößen zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen im Internet in das Reformpaket. Hier geht es vor allem Frankreich um Vorschriften für ein Verfahren zur "abgestuften Erwiderung" auf Copyright-Verletzungen bis hin zum Kappen von Netzverbindungen bei Wiederholungstätern. Die Abgeordneten hatten sich hier in der 1. Lesung dafür ausgesprochen, Eingriffe in die Rechte und Freiheiten der Endnutzer nur nach Einschaltung der Justizbehörden zuzulassen und einem "3 Strikes"-Ansatz mit einer gesonderten, außergerichtlichen Kontrollinstanz nach französischem Vorbild eine Absage erteilt. Nicht entgegen stellen wollten sich die Parlamentarier dagegen einer verstärkten Kooperation zwischen Internetprovidern und Rechteinhabern einschließlich dem Versand allgemeiner Warnhinweise an Nutzer. (Stefan Krempl) / (jk)