OLG bestätigt: Facebook muss bei Rechtsverstößen auch ähnliche Inhalte löschen

Wenn Facebook ein illegaler Inhalt gemeldet wird, muss die Plattform "kern- und sinngleiche" Posts finden und entfernen. Das hat das OLG Frankfurt bestätigt.

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Renate Künast

Renate Künast

(Bild: Anne Hufnagl)

Lesezeit: 3 Min.

Wenn einem sozialen Netzwerk wie Facebook ein illegaler Inhalt gemeldet wird, muss die Plattform nach Aufforderung auch sinn- und kerngleiche Inhalte finden und löschen. Diese Rechtsauffassung des Landgerichts Frankfurt am Main wurde nun vom dortigen Oberlandesgericht entschieden. Es geht um Memes mit einem falschen Zitat der Grünen-Politikerin Renate Künast, die sich jetzt über die Entscheidung sehr freut. Diese war nötig geworden, weil der Facebook-Konzern Meta gegen das vorinstanzliche Urteil Berufung eingelegt hat. Unterstützt wurde die ehemalige Bundeslandwirtschaftsministerin von der gemeinnützigen Organisation HateAid, die das Urteil nun ebenfalls begrüßt.

Laut HateAid hat das Oberlandesgericht ausführlich erörtert, wann ein Inhalt "kern- beziehungsweise singleich" ist und dass die Löschpflichten weit auszulegen sind. Wenn etwa wie im vorliegenden Fall ein falsches Zitat auf unterschiedlich gestalteten Bildern oder ergänzt um grafische Inhalte verbreitet werde, erfordere die Erkennung von Facebook beziehungsweise Meta keine vertiefte Prüfung. Es müsse lediglich festgestellt werden, "ob der Aussagegehalt des Postings gleich sei". Meta habe vor Gericht zu behaupten versucht, dass dafür die technischen Voraussetzungen fehlen würden. Dem sei das Gericht aber nicht gefolgt und habe außerdem auf neue Möglichkeiten durch KI und Bilderkennung verwiesen.

In dem Verfahren (16 U 65/22) geht es um ein in sozialen Netzen verbreitetes Bild der Politikerin, auf dem ihr ein angebliches Zitat zugeschrieben wird, das sie nie gesagt hat. Die geht seit Jahren erfolgreich gerichtlich gegen solche Falschzitate, aber auch Beleidigungen im Internet vor – teilweise bis vors Bundesverfassungsgericht. Nachdem das oberste Gericht Österreichs in einem ähnlichen Verfahren Facebook im November 2020 dazu verpflichtet hat, auch sinngleiche Postings eines illegalen Inhalts weltweit zu löschen, wollte Künast diese Feststellung auch für Deutschland. Im April 2022 hat das Landgericht Frankfurt am Main das getan und das wurde jetzt bestätigt. Die Entscheidung des OLG ist noch nicht rechtskräftig.

Mit der Entscheidung würden Betroffene viral gehender Verleumdungen endlich effektiven Rechtsschutz erhalten, meint Künasts Anwalt Matthias Pilz. Damit sei eine grundlegende Rechtsfrage beantwortet worden: "Soziale Medien müssen Rechtsverletzungen umfassend löschen, wenn sie davon einmal in Kenntnis gesetzt werden". Das Gericht habe bestätigt, dass Plattformbetreiber mehr tun müssten, "um unsere Gesellschaft und Demokratie vor systematischer Desinformation durch Verleumdungskampagnen zu schützen", ergänzt Josephine Ballon von HateAid. Während das Landgericht Künast aber auch eine Geldentschädigung in Höhe von 10.000 Euro zugebilligt hat, hat das OLG dies in seiner Entscheidung mit Verweis auf die damals noch ungeklärte Rechtsfrage jetzt aber abgewiesen.

(mho)