Österreichs Fahrplan zu VDSL2 und Glasfaser

Die österreichische Regulierungsbehörde hat einen Entwurf der künftigen rechtlichen Grundlagen für den Ausbau von VDSL2 und Glasfasernetzen vorgelegt.

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Schnelle VDSL2-Anschlüsse sucht man in Österreich, von einem Testgebiet in Villach abgesehen, vergebens. Um die Verbreitung von Glasfaseranschlüssen für Privathaushalte ist es ähnlich bestellt. Die alternativen Netzbetreiber würden zwar gern über entbündelte Telekom-Leitungen VDSL2 anbieten, der Ex-Monopolist lässt dies bislang aber nicht zu. Im Juli 2009 hat der Internet Sercive Provider (ISP) Silver Server deswegen die Regulierungsbehörde (RTR) angerufen, bislang ohne greifbares Ergebnis.

Nun will die Behörde selbst neue rechtliche Grundlagen schaffen, um den Ausbau von VDSL2 und Glasfaser zu ermöglichen. Dafür hat sie einen Entwurf (M3/09, PDF-Datei) der Telekom Control Kommission (TKK) am Mittwoch vorgestellt. Bis 2. Juni kann jedermann dazu Stellung nehmen. Reaktionen der TA und ihrer Konkurrenten darauf stehen noch aus.

Die Behörde will Kooperationen zwischen der A1 Telekom Austria (TA) und den alternativen Netzbetreibern und auch direkte Investitionen fördern. Die TA soll dazu ihre Glasfaser-Ausbaupläne frühzeitig bekannt geben und die Mitbewerber zur Zusammenarbeit einladen. Den alternativen Anbietern sollen aber auch eigene Investitionen erleichtert werden, indem der TA aufgetragen wird, besseres Datenmaterial als Grundlage für Planungen bereitzustellen. Auch sollen Verhandlungen über neue Verzweigungen von Leitungen geführt werden.

Dort, wo die TA eigene Glasfaser nahe an die Endkunden heranführt (FTTx), sollen die Mitbewerber diese Leitungen auf dem letzten Teilstück ("Last Mile") gegen Entgelt benutzen dürfen. Die Entgelte für diese "virtuelle Entbündelung" stehen noch nicht fest. Möglich ist eine abgestufte Preisbildung abhängig von Bandbreite und Qualitätsparametern. Dabei soll es spezielle Risikoaufschläge geben, um die Investition für die TA attraktiver zu machen. FTTx umfasst dabei sowohl FTTC (Glasfaser bis zur Gehsteigkante) und FTTB (bis ins Gebäude) als auch FTTH (bis in die Wohnung). Das gegebenenfalls fehlende Reststück würde weiterhin mit Kupferdoppeladern überbrückt, wobei aufgrund der kurzen Distanz aber Datenraten im zweistelligen Bereich erzielbar wären.

Die TA soll außerdem dazu angehalten werden, leere Rohre und brachliegende Glasfasern (dark fibre) zu vermieten. Die bisher übliche Entbündelung, also die Vermietung von Teilnehmeranschlussleitungen (Kupferdoppeladern) zwischen dem Hauptverteiler im Wählamt (Vermittlungsstelle) und dem Endkunden, soll vorerst weiter bestehen. Den alternativen Anbietern soll der Einsatz von VDSL2 ausdrücklich gestattet werden. Das bisherige Argument der TA, wonach diese Technik nicht netzverträglich sei, lässt die Behörde nicht mehr gelten.

Allerdings wird es mit fortschreitendem Glasfaserausbau immer weniger Wählämter geben, die TA wird ihr Netz umstrukturieren und Kupferleitungen nach und nach stilllegen. Dies birgt die Gefahr, dass alternative Anbieter nicht in VDSL2 investieren. Um dem vorzubeugen, sollen die alternativen ISP nicht ganz leer ausgehen, wenn die TA Glasfaser ausbaut und Kupferleitungen abzwickt. Die TA soll den betroffenen Mitbewerbern als Ersatz eigene Leistungen auf den neuen Leitungen bereitstellen (Vorleistungsprodukt) oder aber Ausgaben ersetzen. (anw)