Phenomedia besteht auf Moorhuhn-Rechtsanspruch

Der Grafiker Ingo Mesche hat nach Ansicht des Phenomedia-Vorstands im Auftrag der Firma gearbeitet und daher keinen Rechtsanspruch auf das virtuelle Federvieh.

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Von
  • Torge Löding

Die insolvente Phenomedia AG verteidigt ihren Rechtsanspruch am Moorhuhn. Vergangene Woche hatte sich der Grafiker Ingo Mesche mit der Aussage zu Wort gemeldet, alle Rechte an dem Charakter zu besitzen und die Lizenzvereinbarung mit Phenomedia bereits vor einigen Wochen gekündigt zu haben. "Der Erfolg hat viele Väter, und ich kann gut verstehen, dass gerade die tolle Entwicklung des Moorhuhns Begehrlichkeiten weckt. Die Ansprüche, derer sich dieser Grafiker berühmt, bestehen aber nicht", konterte Phenomedia-Vorstand Holger Müller. Der Grafiker habe im Auftrag der AG gearbeitet.

Der Anspruch auf die Urheberrechte muss jetzt vor Gericht geklärt werden. Nachdem Grafiker Mesche an die Öffentlichkeit gegangen sei, bestehe keine Möglichkeit mehr zu einer gütlichen Einigung. Phenomedia-Anwalt Nikolai Klute gab gleich einen weiteren Schuss in Richtung Mesche ab: "Die Phenomedia AG wird jeden Schaden, der durch unrichtige Behauptungen entsteht, gegenüber dem Grafiker geltend machen -- gerichtliche Schritte bleiben in jeder Hinsicht vorbehalten". (tol)