Privacy Shield: EU-Datenschützer sehen Nachbesserungsbedarf bei Datentransfer mit USA

Die neue Rahmenvereinbarung zwischen EU und USA zum Datentransfer von Unternehmen lässt aus Sicht von Datenschützern noch einiges zu wünschen übrig. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff stimmt ihnen zu.

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Privacy Shield: EU-Datenschützer sehen Nachbesserungsbedarf bei Datentransfer mit USA

(Bild: EU-Kommission)

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  • dpa
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Die Datenschützer der EU-Staaten melden Nachbesserungsbedarf beim EU-US-Datenschutzschild "Privacy Shield" zum Informationstransfer in die USA an. "Wie glauben, da ist noch Arbeit zu erledigen", sagte Isabelle Falque-Pierrotin am Mittwoch in Brüssel. Die Leiterin der französischen Behörde CNIL hat derzeit den Vorsitz im Kreis der nationalen Datenschützer, der Artikel-29-Gruppe. Im Vergleich zur Vorläufer-Vereinbarung "Safe Harbor" sei die Grundsatzvereinbarung allerdings ein "großer Schritt nach vorn".

Sorge macht den Datenschützern laut Falque-Pierrotin unter anderem, dass immer noch massenhaft Informationen im Dienste der öffentlichen Sicherheit gesammelt würden. Diese Möglichkeit sei derzeit in den Schild eingebaut.

Der Datenschutzschild war Ende Februar im Grundsatz vereinbart worden. Er bietet einen Rahmen für den Datentransfer zwischen der EU und den USA und ersetzt die Vorläufer-Regelung "Safe Harbor", die durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs ungültig geworden war.

Falque-Pierrotin appellierte im Namen der Datenschützer an die EU-Kommission, Unklarheiten zu beheben und die Vereinbarung gegebenenfalls nachzubessern, bevor sie das US-Datenschutzniveau formell als ausreichend einstuft. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Vosshoff erklärte, die Behörde sei "in der Pflicht, in Verhandlungen mit den US-amerikanischen Partnern die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen, um ein erneutes Scheitern vor den europäischen Gerichten zu vermeiden".

EU-Justizkommissarin Vera Jourova zeigte sich dafür offen und sprach von "nützlichen Empfehlungen" der Datenschützer. "Die Kommission wird zügig daran arbeiten, diese in ihre endgültige Entscheidung einzuschließen." Endgültig angenommen werden soll die Vereinbarung im Juni, plant die EU-Kommission. Vorher müssen noch die EU-Staaten dem neuen Datenschutzrahmen zustimmen.

Datenschutzaktivist Max Schrems, der das EuGH-Urteil gegen "Safe Harbor" erstritten hatte, zweifelte den Änderungswillen der EU-Kommission an. Die Vereinbarung sei ein "kompletter Misserfolg" und werden nur aufgrund des Drucks der US-Regierung und einiger Branchen am Leben erhalten.

Ob die Datenschützer gegen die Vereinbarung klagen könnten, falls die Änderungswünsche keine Berücksichtigung finden, ließ Falque-Pierrotin offen. "Sie können niemanden daran hindern, vor Gericht zu ziehen", sagte sie.

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(anw)