ProSiebenSAT1 fordert gleiches (Jugendschutz-)Recht für alle

Private Fernseh- und Inhalteanbieter im Internet unterliegen der Aufsicht durch die Kommission für Jugendmedienschutz. Außen vor bleibt der öffentlich-rechtliche Rundfunk, wo Rundfunkräte für den Jugendmedienschutz zuständig sind.

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Von
  • Monika Ermert

Private Fernsehanbieter, Plattformbetreiber und Inhalteanbieter im Internet unterliegen alle der Aufsicht durch die Kommission für Jugendmedienschutz im Sinne der technikneutralen Kontrolle im Rahmen des Jugendmedienschutzes. Außen vor bleibt dagegen der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Die Sendergruppe ProSiebenSAT1 strebt jetzt eine Richterentscheidung zur Ungleichheit der jugendmedienschutzrechtlichen Bestimmungen für den privaten und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an. Das sagte bei den Münchner Medientagen Annette Kümmel, Direktorin Medienpolitik der ProSiebenSAT1-Gruppe.

Nach dem Amoklauf an einem Gymnasium in Erfurt 2002 hatte es heftige Diskussionen über die Gefährdung von Jugendlichen und Kindern etwa durch Computerspiele und Internetseiten gegeben; dies hatte mit dazu geführt, das Jugendmedienschutzrecht zu verschärfen: Am 1. April 2003 traten die aktuellen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz (Jugendschutzgesetz,  JuSCHG, und Jugendmedienschutzstaatsvertrag,   JMStV) in Kraft.

Nach dem Jugendschutzgesetz des Bundes müssen auch Computerspiele wie zuvor Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein. Alle neuen Medien, auch Internetseiten, können zudem auf den Index gesetzt werden und Sperrungsverfügungen unterliegen. Erweitert und verschärft wurden außerdem die Verbote für schwer jugendgefährdende Medien. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder verpflichtet Anbieter von "Telemedien" unter anderem, Jugendschutzbeauftragte zu bestellen oder sich an eine Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen sowie lizenzierte Filterprogramme einzusetzen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu pornografischen, aber auch allgemein "entwicklungsbeeinträchtigenden" Inhalten zu verwehren. Der Staat überwacht mit Hilfe der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die Einhaltung der Regeln.

Kümmel teilte im Rahmen einer Diskussion zur Evaluierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages mit, dass man ein gegen ihr Unternehmen eingeleitetes Bußgeldverfahren zum Anlass nehmen wolle, um die Frage der Ungleichheit jugendmedienschutzrechtlicher Bestimmungen für den privaten und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gerichtlich klären zu lassen. Man sei nicht gegen die Aufsichtsmaßnahme als solche, aber gegen die Ungleichbehandlung. Ob diese rechtmäßig sei, müsse jetzt endlich geklärt werden.

Der KJM ist die Extrawurst für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schon seit längerer Zeit ein Dorn im Auge. Ihr Vorsitzender Wolf-Dieter Ring begrüßte daher den Schritt des Senders. Ring hatte bereits in der "Elefantenrunde" auf den Münchener Medientagen die Zweigleisigkeit der Aufsicht beim Jugendschutz kritisiert. Diese ist Ergebnis des dualen Rundfunksystems: Über den Jugendschutz bei ARD und ZDF wachen die Rundfunkräte der beiden Häuser. Zwar gelten inhaltlich die gleichen Anforderungen, dennoch warnen private Fernsehanbieter wie auch KJM vor einem Gefälle in den Beurteilungen. (Monika Ermert) / (jk)