"Radikal"-Verfahren gegen Provider eingestellt

Nach fast eineinhalb Jahren ist nun die entgültig letzte Entscheidung im "Fall radikal" gefallen.

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Von
  • Arne Mertins

Nach fast eineinhalb Jahren ist nun die entgültig letzte Entscheidung im "Fall radikal" gefallen. T-Online, Compuserve, AOL, der DFN und andere Provider hatten nach Ansicht des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Zugriff auf die vom niederländischen Provider XS4All (www.xs4all.nl) und einem Internet-Provider in Philadelphia, USA, eingestellte Untergrunddruckschrift "radikal" ermöglicht und sich damit dem Vorwurf der "Beihilfe zum Werben für terroristische Vereinigungen" ausgesetzt. Jetzt wurde das Verfahren hauptsächlich wegen Geringfügigkeit (§153 Abs. 1 StPO) eingestellt.

Nach Ansicht des Generalbundesanwalts sprach für die Einstellung, daß es sich bei der Frage, unter welchen Voraussetzungen Internetprovider für den Inhalt der von ihnen zugänglich gemachten Daten strafrechtlich verantwortlich sind, um "tatsächliches und rechtliches Neuland" handelte. Erst im August letzten Jahres war das Informations- und Kommunikationsgesetz (IuKDG) in Kraft getreten, das die Providerverantwortlichkeit regelte.

Er vertritt jedoch weiterhin die Auffassung, daß sich Internetprovider strafbar machen, wenn sie bewußt Informationen strafbaren Inhalts zugänglich machen. Berücksichtigt wurde bei der Entscheidung auch, daß "radikal" als Druckexemplar bereits längere Zeit zuvor im Umlauf gewesen war und damit eine "Presseverjährung" bereits eingesetzt hatte. In der Frage der "technischen Zumutbarkeit" (IuKDG Art.1, Par. 5) hatten speziell vom Generalbundesanwalt angeforderte technische Gutachten, unter anderem vom Bundesinstitut für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), den Ausschlag zugunsten der Provider bewirkt. Christiane Schulzki-Haddouti

Ein ausführlicherer Bericht dazu findet sich in Telepolis. (ame)