Rambus muss kein EU-Bußgeld zahlen

Eine Verpflichtungserklärung des US-amerikanische Chipentwicklers gegenüber der EU-Kommission, seine Lizenzgebühren zu begrenzen, ist nun rechtsverbindlich.

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Der US-amerikanische Chipentwickler Rambus entgeht mit Zugeständnissen an die EU-Kommission einem drohenden Bußgeld. Rambus hatte im Juni angeboten, seine Lizenzgebühren zu begrenzen. Diese Verpflichtung des Unternehmens sei nun in ihrer geänderten, endgültigen Form rechtsverbindlich, teilte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes am heutigen Mittwoch mit.

Die Wettbewerbshüter hatten Rambus vorgeworfen, das Unternehmen kassiere zu viel für Patente auf DRAM-Technik und missbrauche damit seine marktbeherrschende Stellung. Ende Juli 2007 forderte die EU-Kommission Rambus formal zu einer Stellungnahme auf. Im Juni dieses Jahre konsultierte sie betroffene Dritte zu dem Rambus-Angebot. Auf der Grundlage der Stellungnahmen bat die Kommission Rambus um die Bestätigung, dass die Verpflichtungen für alle relevanten aktuellen und künftigen Normen gelten und dass sich der Verkauf von Patenten an Dritte nicht auf die Verpflichtungen auswirkt.

Konkret hat sich Rambus verpflichtet, die Lizenzgebühren für Produkte nach den JEDEC-Normen auf fünf Jahre weltweit zu begrenzen. JEDEC ist eine US-Normungsorganisation, die eine branchenweite DRAM-Norm entwickelt hat, der nach Angaben der EU-Kommission 95 Prozent aller auf dem Markt erhältlichen DRAMs entsprechen. Zudem will Rambus keine Lizenzgebühren für SDR- und DDR-Chipnormen erheben, die zu Zeiten der JEDEC-Mitgliedschaft des Unternehmens angenommen wurden. Für spätere Generationen der JEDEC-DRAM-Normen (DDR2 und DDR3) soll eine Lizenzgebühr von höchstens 1,5 Prozent gelten, weniger als die 3,5 Prozent, die Rambus für Chips nach der DDR-Norm erhebt.

Ebenso wie die EU-Kommission hatte auch die US-Behörde Federal Trade Kommission (FTC) einen Verdacht auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung erhoben. Die FTC hat mittlerweile allerdings sämtliche Vorwürfe gegen Rambus zurückgezogen, nachdem die Wettbewerbshüter auch in einem Berufungsverfahren gegen Rambus gescheitert waren. (anw)