Rechtsschutz: Europäisches Patentamt erkennt KI nicht als Erfinder an

Die Münchner Behörde hat zwei Patentanträge zurückgewiesen, in denen die "konnektionistische Künstliche Intelligenz" Dabus als Schöpfer ausgewiesen war.

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Rechtsschutz: Europäisches Patentamt erkennt KI nicht als Erfinder an
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Eine Maschine kann in Europa nicht als Erfinder anerkannt werden. Dies hat das Europäische Patentamt (EPA) jetzt klargestellt und zwei Anträge auf gewerblichen Rechtsschutz abgelehnt, in dem eine "konnektionistische Künstliche Intelligenz" – also eine Spielart eines neuronalen Netzwerks – mit dem Namen "Dabus" als Schöpfer angegeben wurde. Dies erfülle nicht die Anforderungen des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ), begründete die Münchner Behörden den Schritt. Demnach müsse als Erfinder ein Mensch eingetragen sein.

Die Patentanträge stellte mit Stephen Thaler der Geschäftsführer der US-Firma Imagination Engines, die in St. Charles im Bundesstaat Missouri sitzt. Er gilt zusammen mit einem Forscherteam als Erfinder von Dabus und Experte auf dem Feld von Anwendungen neuronaler Netzwerke. Die von ihm programmierte Künstliche Intelligenz (KI) beschreibt er als ein System mehrerer neuronaler Systeme, die – wie das menschliche Gehirn – neue Ideen durch veränderte Verknüpfungen maschineller Synapsen erzeugen könnten. Ein zusätzlicher, ähnlich gestrickter Netzwerkverbund erkenne dabei wichtige Wirkungen der erzeugten Ansätze und verstärke diese nach dem Prinzip des "Reinforcement Learning", wenn sie tatsächlich neuartig oder nützlich sein könnten.

Bei den zwei Ende Dezember nach einer mündlichen Verhandlung zurückgewiesenen Anträgen hatte sich Thaler als "Rechtsnachfolger" von Dabus ausgewiesen. Sie tragen die Nummern EP 18 275 163 und EP 18 275 174. Bei dem einen geht es um den rechtlichen Schutz eines Behälters zum Aufbewahren von Nahrungsmitteln wie Getränken. Der Container hat dabei eine auffällige Form, die an eine Schneeflocke erinnert. Die zweite Anmeldung bezieht sich auf "Geräte und Verfahren", mit denen etwa Rettungsbedürftige durch den Ausstoß gewisser technischer Signale eine "erhöhte Aufmerksamkeit" auf sich ziehen könnten.

Das multi-disziplinäre Team, das hinter Dabus steht, leitet der britische Rechtswissenschaftler Ryan Abbott von der Universität Surrey. Er verwies bei der Antragstellung darauf, dass KI-Systeme schon seit Jahrzehnten an Erfindungen beteiligt gewesen, aber bislang noch nicht direkt als Schöpfer in Anmeldungen genannt worden seien. In den beiden Fällen habe Dabus den "konzeptionellen Akt" ausgeführt, der die Basis für die Erfindungen gewesen sei. Es stehe daher außer Frage, dass die KI der einzige Schöpfer wäre, wenn es sich dabei um eine natürliche Person handeln würde.

Der Ansatz, eine Künstliche Intelligenz auch offiziell als Erfinder und ihren Entwickler als Eigentümer der Patentansprüche anzuerkennen, könnte laut Abbott helfen, "das Patentsystem fokussiert zu halten auf die Förderung" technischer Neuentwicklungen. Er und seine Mitstreiter glaubten daran, dass mächtige KI-Systeme eines Tages Heilmittel für Krebs oder tragfähige Lösungen für den Klimaschutz finden könnten. Wenn die Gesetze für immaterielle Schutzgüter weltweit nicht an den "Aufstieg der erfinderischen Maschine" angepasst würden, gebe es für KI-Entwickler nicht genügend Anreize, die Technik zum Wohl der Menschen voranzutreiben.

In den Bereichen KI, Roboter und Internet der Dinge gehen beim EPA verstärkt Patentanträge ein. Ein großer Teil davon bezieht sich auf "computerimplementierte Erfindungen", wofür das Amt seit vielen Jahren gewerbliche Schutzrechte erteilt und dabei die Rechtsgrundlagen stark dehnt. Software und Computersysteme "als solche" sind laut dem EPÜ nicht schutzwürdig. Patente auf KI und Algorithmen sind daher heftig umstritten. (tiw)