Rechtsstreit um Ein-Klick-Bewertung

Das Ärztebewertungsportal jameda untersagt seinem Konkurrenten DocInsider per Einstweiliger Verfügung, eine einfach zu bedienende und verbreitete Bewertungsfunktion anzubieten – wegen angeblicher Irreführung der Benutzer.

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Von
  • Herbert Braun

Das Ärztebewertungsportal jameda hat seinem Konkurrenten DocInsider per Einstweiliger Verfügung die Verwendung von Ein-Klick-Bewertungen ohne erläuternden Hinweis untersagt. Bereits am 30. Dezember war es den Betreibern der zum Burda-Konzern gehörenden Website gelungen, das Landgericht München I (Aktenzeichen 33 O 22961/08) von der Dringlichkeit ihres Anliegens zu überzeugen.

Das Gericht störte sich an einer aus zahlreichen Online-Anwendungen bekannten Funktion, bei der der Nutzer mit einem Mausklick zwischen 1 und 5 Sterne vergeben kann. Jameda-Geschäftsführer Reif nennt dies in einer Stellungnahme eine "irreführende Funktion", die den "fairen Konkurrenzkampf" behindere. Ohne die Nutzer, so die Einstweilige Verfügung, "klar und verständlich" darauf hinzuweisen, "dass schon durch einen Mausklick auf eine dieser Schaltflächen unmittelbar eine Bewertung des Arztes bzw. Anbieters mit der entsprechenden Zahl von Punkten vorgenommen" wird, darf DocInsider nach dem Willen des Gerichts künftig keine Bewertungen mehr entgegennehmen. Der Anbieter hatte in der Vergangenheit im Hinblick auf die Anzahl seiner Bewertungen damit geworben, "das größte Arztbewertungsportal Deutschlands" zu betreiben.

Als Reaktion auf die Einstweilige Verfügung schaltete DocInsider die Schnellbewertung ab. Bewerten kann der Anwender den Arzt derzeit nur noch im Rahmen einer größeren Profilseite. Allerdings ist der Streit damit noch nicht vom Tisch: Das Gericht fordert auch, die auf diesem Weg eingegebenen Bewertungen nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen, sie also aus der Bewertungsdatenbank zu streichen. Bei jedem Verstoß droht Geschäftsführer Ingo Horak ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder sechs Monate Haft. Die Meinungsverschiedenheit soll demnächst im Hauptsacheverfahren ausgetragen werden. (heb)