Regulierungsbescheide für deutsche Mobilfunkbetreiber

Die vier Mobilnetzbetreiber in Deutschland müssen sich künftig die Gebühren, die sie für die Weiterleitung von Anrufen aus anderen Netzen in ihre eigenen Netze verlangen, vorab genehmigen lassen; die Bundesnetzagentur rechnet mit sinkenden Preisen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Bundesnetzagentur hat die Regulierung des deutschen Mobilfunkmarkts beschlossen. Die vier Netztreiber müssten nun die so genannten Terminierungsentgelte vorab genehmigen lassen (ex-ante-Regulierung), teilte die Behörde mit. Die Regulierungsverfügungen, die T-Mobile, Vodafone D2, E-Plus und O2 erhalten haben, legen laut Bundesnetzagentur die Bedingungen fest, zu denen die vier Mobilfunknetzbetreiber Gespräche aus anderen Netzen zu Endkunden im eigenen Mobilfunknetz durchleiten müssen (Terminierung).

Die Bescheide seien weitgehend identisch mit den Entwürfen, die im Juni der EU-Kommission und anderen nationalen Regulierungsbehörden mit der Bitte um Stellungnahme zugeschickt worden seien, erklärte der Regulierer. Die vier Mobilfunknetzbetreiber würden verpflichtet, ihre Mobilfunknetze zum Zwecke der Anrufzustellung mit anderen Netzen zusammenzuschalten; die dafür verlangten Entgelte müssen sie sich von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Eine Zusammenschaltung habe diskriminierungsfrei zu geschehen, betonte die Regulierungsbehörde.

Die Terminierungsentgelte stellen eine wichtige Einnahmequelle für die Mobilfunkbetreiber dar. "Wir sind zuversichtlich, dass entsprechende Entgeltanträge noch heute eingereicht werden", sagte Netzagentur-Präsident Matthias Kurth. Über diese werde dann einzeln innerhalb einer Frist von zehn Wochen eine Entscheidung gefällt werden. Die Netzbetreiber hatten sich zuvor nicht auf eine brancheninterne Lösung einigen können: "Nachdem nicht alle Mobilfunknetzbetreiber die im Rahmen der nationalen Konsultation der Entscheidungsentwürfe gewährte Möglichkeit, die ex-ante-Entgeltregulierung durch eine angemessene Fortsetzung des Absenkungspfads abzuwenden, genutzt haben, ist die zuständige Beschlusskammer zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Genehmigungspflicht der Terminierungsentgelte am besten geeignet ist, um den Schutz der Verbraucherinteressen zu gewährleisten", kommentierte Kurth.

Vor allem der drittgrößte deutsche Mobilfunkanbieter E-Plus hatte sich einer freiwilligen Vereinbarung der vier Firmen widersetzt. Bislang erhalten O2 und E-Plus für Telefonate in ihre Netze mit derzeit 12,4 Cent pro Minute 1,4 Cent mehr als T-Mobile und Vodafone D2. E-Plus war zwar mit einer weiteren Absenkung der Entgelte insgesamt einverstanden, forderte aber eine höhere Differenz, da die Kosten für den Netzbetrieb nach Angaben der KPN-Tochter bei den kleineren Anbietern höher liegen als bei T-Mobile und Vodafone. Die anderen drei Anbieter wiesen dies jedoch zurück und übten harte Kritik am Ansinnen des Düsseldorfer Wettbewerbers.

Die Terminierungsentgelte für Telefonate vom Festnetz in Mobilfunknetze machen derzeit einen Großteil der Preise aus, die Festnetzkunden für Anrufe zu einem Handy bezahlen müssen. Nach einer Absenkung dieser Terminierungsentgelte könnten diese Gebühren deutlich sinken. Der Chef der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, hatte bereits in der Diskussion, die der heutigen Entscheidung vorausging, deutlich gemacht, dass die Terminierungsentgelte weiter sinken müssen. (jk)